Kommentar zum

Niederländischen Euthanasie-Gesetz

Die Niederlande haben mit ihrer Entscheidung einen zweiten Schritt auf dem Weg gemacht, der Europa und die ganze Welt vor einem halben Jahrhundert in das Unglück stürzte. Der erste Schritt sind die Abtreibungs-Gesetze, die leider nicht nur in den Niederlanden gelten, aber die Euthanasie ist der zweite Schritt. Welcher wird der nächste Schritt sein?

Die Holländer können sich wehren, so viel sie wollen: der Vergleich mit den Nazi-Gesetzen ist objektiv wahr. Ihr apologetisches Argument, sie seien im Unterschied zu Deutschland historisch nicht belastet, verrät ja schon, dass sie genau wissen, dass die unheimliche Parallelität sehr wohl besteht!

Dazu einige Gedanken:

  1. Prof. Dr. Peter Emil Becker, "Zur Geschichte der Rassenhygiene - Wege ins Dritte Reich", Georg Thieme Verlag, Stuttgart - New York, 1988, Vorwort, S.VI:
  2. " Dieses Buch zeigt, daß es Menschen waren und keine Bösewichte oder ‘Unmenschen’, die den Grund zu einer Weltanschauung gelegt und einer Politik den Weg gebahnt haben, aus der Unheil hervorgegangen ist, über das wir alle tiefe Reue und Scham empfinden müssen."

  3. Dr. med. Alfred Möhrle, Präsident der Landesärztekammer Hessen, in seinem Referat: "Der Arzt im Nationalsozialismus - Der Weg zum Nürnberger Ärzteprozeß und die Folgerungen daraus" (zum Thema des 99. Deutscher Ärztetag vom 04. bis 08. Juni 1996, Köln):
  4. "Auch hier waren unter den beteiligten Ärzten neben Sadisten und skrupellosen Karrieristen mit beschränkter Intelligenz auch namhafte Wissenschaftler. Gerade von diesen wurde häufig darauf hingewiesen, daß ihre Versuche ja letztlich der Erhaltung von Leben und der Heilung von Krankheiten gedient hätten." (Manuskript der ‘Pressestelle der deutschen Ärzteschaft’, S.12)

  5. Peter Singer zitiert in seinem Buch "Praktische Ethik" (Reclam, Band 8033 [ 4] , Stuttgart, 1984, S. 210) den österreichischen Arzt Leo Alexander, welcher im Auftrag der Siegermächte nach Beendigung des 2. Weltkriegs eine Kommission zur Untersuchung der medizinischen Experimente während des 3. Reiches leitete, mit dessen zusammenfassender Wertung seines Untersuchungsergebnisses wie folgt:

"Welche Ausmaße die [ Nazi-] Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen. Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte. Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet. Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war."

 

Roland Rösler, ein bedeutender Lebensschützer in Deutschland, schreibt dazu:

"Auf internationaler Ebene wirft man uns Deutschen oft vor, daß wir angesichts unserer Geschichte zu ängstlich seien im Umgang mit Fragen der Euthanasie und der modernen Biomedizin. Es waren aber allgemein gültige Rechtssätze, deren Verletzung durch das damalige Dritte Reich mein Land in den Abgrund führte. Am Ende stand weltweit die Erkenntnis, daß die Mißachtung dieser, allen harmonischen und friedlichen Zusammenlebens vorgegebenen Prinzipien zwangsläufig zu Akten der Barbarei führe. So deutlich war das Bewußtsein für diese Wahrheit, daß sie sogar Aufnahme in die Präambel der UNO-Menschenrechtskarte fand."


Geprägt von der schmerzhaft in Erinnerung gerufenen Erkenntnis dieser Wahrheit
schrieben damals internationale und deutsche Gerichte zur bleibenden Mahnung an spätere Generationen diese Prinzipien in den Urteilen der 'Euthanasieprozesse'
nieder:

"Der Staat kann niemals die alleinige Quelle allen Rechts sein"

So urteilten 1947 deutsche Richter in den sogenannten 'Euthanasieprozessen'.
Eindeutig hielten sie fest:

"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung 
unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht auszurichten hat. Diese letzten Rechtssätze im Naturrecht sind zwingend, weil sie unabhängig vom Wandel der Zeit und vom Wechsel menschlicher Anschauungen durch die Jahrtausende gegangen sind und über alle Zeiten hinweg den gleichen Bestand und die gleiche Gültigkeit besitzen. Sie müssen deshalb einen unerlässlichen und fortwährenden Bestandteil dessen bilden, was menschliche Ordnung und menschlicher Sinn schließlich als Recht und Gesetz bezeichnen. Im Grunde gilt schon der Satz, dass Gesetz gleich Recht sein muss, aber er gilt nur mit dieser einzigen und ausschließlichen Einschränkung. Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist diese Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf nicht von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, dass es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eine Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben, das der Staat als Kulturnation nur fordern darf auf Grund eines Richterspruches oder im Kriege."

(Urteil 4 Js 3/46 vom 21. März 1947. LG Ffm)
 
Zu erinnern ist, daß es auch in Deutschland Appelle an das Mitleid waren, die am Anfang des später berüchtigt gewordenen "T4" Euthansie-Programms standen. Es waren, wie der Arzt Leo Alexander1949 im New England Journal of Medicine als Ergebnis seiner im Auftrag der Alliierten vorgenommenen Untersuchung festhielt, Verbrechen, "die aus kleinen Anfängen erwuchsen", "feine Akzentverschiebungen im Bewußtsein der Ärzte", welche den Weg in den Abgrund ebneten.