Der Beratungs-Schein im deutschen Abtreibungsgesetz

Andreas Laun

Inhalt: Im folgenden sind der Reihe nach meine Beiträge zur Diskussion über den Beratungsschein in Deutschland bis einschließlich Oktober 1999 zu finden:

  1. "Schein senkt die Hemmschwelle": eine Kurz-Darstellung, die ich für das Rupertus-Blatt (Kirchenzeitung Salzburg) geschrieben habe, um das Kernproblem zu erklären (Oktober 1999)
  2. zwei Artikel zum Sachproblem:
  3. "Ausstieg - das Gebot der Stunde: Überlegungen zur aktuellen Diskussion in Deutschland" (Dezember 1997 – Kirche heute)

    "Beratung ohne Schein – Gesetzesänderung? Überlegungen zum "Ausstieg aus dem Schein", zum Papstbrief und der Antwort der Deutschen Bischöfe" (Kirche heute März 1998)

  4. ein kritischer Artikel zur Entscheidung der Deutschen Bischöfe, der mir viel Anerkennung, aber auch Kritik eingebracht hat
  5. "Die leidvolle Frage des Beratungsscheins - eine Zwischenbilanz" (Kirche heute Juli 1999)

  6. eine Antwort auf die Kritik

"Anmerkungen zur Entscheidung der Deutschen Bischöfe bezüglich des "Beratungs-Scheins", zu meiner Kritik und zur Kritik an meinem Einspruch" (August 1999 – nur im Internet)

5. ein weiterer Artikel: "Verzicht auf den Schein: ein prophetisches Zeugnis" (Kirche heute Oktober 1999)

 

 

I. Schein senkt Hemmschwelle

In: Rupertusblatt Oktober 1999

Ausgerechnet im Zusammenhang mit der so viel Freude mit sich bringenden Wiedervereinigung stand Deutschland vor dem Problem einer Neuregelung der Gesetze zur Abtreibung. Man hält es kaum für möglich, aber der reiche und damit viel mächtigere Westen ist in diesem einen Punkt der ehemaligen DDR mit ihrer Fristenlösung erlegen. Um aber doch dem Lebensschutz in etwa Rechnung zu tragen, hat man eine verpflichtende Beratung vorgeschaltet und verlangt, daß diese durch eine Bestätigung nachgewiesen wird – und das ist eben der berüchtigte "Schein".

Selbstverständlich ist der Papst – er hat es mehrfach geschrieben! – für die Beratung und wünscht brennend, das alles nur Vorstellbare getan wird, um Kinder zu retten. Aber mit dem "Schein" ist es so eine Sache: Er hat fatalerweise keinen anderen Zweck als eben den einen: der Frau die straffreie Abtreibung zu ermöglichen. Der Fachausdruck heißt: "Mitwirkung am Bösen".

Ich bitte den Leser, sich das ganz konkret vorzustellen: Eine Frau kommt zur Abtreibungs-Klinik. Bei der Aufnahme fragt man sie nach der Bestätigung, und sie zieht ein Schreiben des Herr Bischofs aus der Tasche, das Dokument mit dem bischöflichen Wappen wird zum Akt geheftet, und sie hat nun das Recht, abtreiben zu lassen. Natürlich weiß ich: die Bischöfe unterschreiben nicht selbst, sondern ihre Berater. Aber sie sind die Letztverantwortlichen, und darum ist diese Vorstellung der Sache nach richtig.

Nur ein böswilliger Mensch kann daraus folgern, daß die Kirche (oder ihre Bischöfe) "für" Abtreibung seien. Das sind sie ganz sicher nicht, und Bischof Lehmann hat noch vor wenigen Jahren gesagt: In einem solchen System können wir unmöglich mittun. Er hat also das Problem, damals jedenfalls, deutlich gesehen. Daß die deutsche Kirche dann doch mitgetan hat, beruht auf einer gut verständlichen Überlegung: Wenn wir mittun, hat man gesagt, erreichen wir die Frauen und können wenigstens einige umstimmen. Derzeit, schätzt Bischof Lehmann, gelingt das bei rund 5000 Müttern im Jahr. Das ist für Deutschland nicht sehr viel, aber es sind eben doch 5000 Kinder, und jedes Kind ist eine gerettete Welt!

Wieder zu einfach wäre es freilich zu denken: Die Bischöfe retten Kinder, und der Papst verhindert das. Denn der "Schein des Mittuns" beim Ausstellen des "Scheins" hat eine schlimme Wirkung: Er senkt die Hemmschwelle zur Abtreibung und erhöht damit die Zahlen in einer unheimlichen, naturgemäß nicht leicht bemeßbaren Weise. Das ganze System krankt daran: Das Beratungs-Modell zerstört durch die Anerkennung von Abtreibung nach Beratung eben jenes Unrechts-Bewußtsein, durch das es funktionieren sollte! Daher: Durch den Verbleib in der Konflikberatung mit Schein kämpft die Kirche zwar um die einzelnen Kinder, aber sie tut es innerhalb eines grauenhaften Systems und ist dabei in das System "verwickelt"; steigt sie hingegen aus, stellt sie das grauenhafte System als ganzes in Frage und entlarvt es als das, was es ist: eine Vorhut des Antichrist. Daß sie dabei offen bleiben muß und will für alle Mütter in einem Konflikt, versteht sich von selbst.

Die Frage ist, ich gebe es zu, nicht ganz einfach. Man hüte sich vor dem, was einem auf den ersten Blick einzuleuchten scheint. Auch das Eingeständnis, sich im Gewirr der Argumente nicht zurechtzufinden, ist keine Schande, auch nicht für Kleriker. Aber was soll man dann tun? Für mich ist die Vorstellung, daß Gott den Stellvertreter Christi auf Erden, trotz all seiner Gebete und seines Einsatzes für das Leben, in dieser so heiklen Frage im Stich gelassen haben könnte, unvorstellbar. Während ich bei manchen (nicht allen!) seiner Gegner einen befremdenden, schrillen Ton höre, der zum Evangelium nicht passen will, "schmeckt" seine Antwort nach dem Wirken des heiligen Geistes. So schlicht ist mein Glaube, ich gebe es gerne zu. (Wer aber auch meine Argumente in größerer Ausführlichkeit lesen will – bitte: kirchen.net/bischof/laun oder bei "Kirche heute" bestellbar: 0049-867188 04 30).

II. Ausstieg - das Gebot der Stunde: Überlegungen zur aktuellen Diskussion in Deutschland

In: "Kirche heute" 12/1997, 5-9.

Die deutsche Kirche sitzt in der Beratungsfalle! So jedenfalls behaupten es manche Kritiker. In welcher Falle? Die Geschichte ist schnell erzählt: Bei der Wiedervereinigung forderten die Ostdeutschen von dem neuen Gesamt-Deutschland bezüglich der Abtreibungs-Gesetzgebung die Übernahme ihrer Fristenlösung. Nach langen Diskussionen und nach einer - in sich widersprüchlichen - Entscheidung des Obersten Gerichtshof wurde daraus eine "Beratungs-Regelung", die sich zwar anders nennt, in ihrem Kern aber doch eine Fristenlösung ist: Die vorausgehende Beratung, Pflicht oder Anbot, ändert daran nichts ().

Die Kirche hatte sich vehement gegen jede Fristenlösung ausgesprochen, und K. Lehmann, der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, hatte angekündigt: Durch die Einführung eines solchen Gesetzes würde es "den katholischen Beratunsstellen unmöglich gemacht, weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Beratungsarbeit teilzunehmen. Die Beratungsstellen können sich nicht in ein Verfahren einbinden lassen, das die Voraussetzung für eine straffreie Tötung eines ungeborenen Menschen macht" ().

Alle Proteste und Argumente waren vergeblich, das Gesetz kam, und von den Beratungsstellen wurde verlangt, zwar "zielorientiert" das Austragen des Kindes anzustreben, im übrigen aber "ergebnisoffen" zu sein und am Ende jenen Schein auszustellen, der die Beratung bestätigt und die Abtreibung damit möglich macht. Treffend kommentiert Erzbischof Dyba: "Dem Kind darf zwar das ´Recht auf Leben´ nicht genommen werden, wohl aber das Leben selbst." Die Kirche aber geriet damit in eine Zwickmühle:

Es ist leicht zu verstehen, wie schwer dieses Dilemma auf den Verantwortungsträgern in der Kirche lastete und lastet, und man ahnt, daß sie von allen nur möglichen Seiten unter Druck gesetzt werden, manchmal gut gemeint, manchmal aus ganz anderen Gründen. Auf der einen Seite die Position des Ausstiegs, die Bischof Lehman stellvertretend für alle anderen auf den Punkt gebracht hatte, auf der anderen der Wille der Kirche, die gefährdeten Frauen vor ihrem für sie selbst und das Kind zerstörerischen Tun zu bewahren.

Abgesehen von Johannes Dyba, dem Bischof von Fulda, blieben die Bischöfe in der Beratung, zumindest bis jetzt, schweren Herzens und belastet von Zweifeln an der Richtigkeit ihrer Entscheidung. Offenbar wollten sie Zeit gewinnen, um die folgenreiche Entscheidung gründlich abwägen zu können. Inzwischen hat darüber auch ein Gespräch mit dem Papst stattgefunden. Es gibt Gerüchte, die sagen, die Entscheidung für den Ausstieg sei schon gefallen, aber "man" zögere noch, sie kundzutun angesichts der schwierigen Lage, in die sie die deutschen Bischöfe auf jeden Fall bringen wird. Auch fehlen nicht befremdende Töne, die dem Papst und mit ihm den Bischöfen für den Fall des Ausstiegs geradezu drohen.

In dieser schwierigen Lage scheint es angebracht, die Gründe für einen Ausstieg nochmals durchzugehen. Es sind, so scheint mir, die folgenden:

1. Ist die Ausstellung eines Scheines, der die Beratung bestätigt und Abtreibung ermöglicht, als "Nebenwirkung" einer guten Handlung annehmbar?

Man sagt, der Schein bestätige, sittlich neutral, lediglich die Tatsache, daß die Beratung stattgefunden hat. Der Ausstellende trage daher keine Verantwortung dafür, daß die Empfängerin den vom Gesetz verlangten Schein zur Abtreibung mißbraucht. Die Abtreibung bejaht und will der Berater natürlich nicht, sie ist nur eine nicht beabsichtigte "Nebenwirkung", außerdem gar nicht eine wirkliche Nebenwirkung seines Handelns, da sie ja von einer anderen Person, nämlich der Frau und dem abtreibenden Arzt, herbeigeführt wird. Daher darf und soll der Berater den Schein ausstellen, weil anders die Frauen nicht mehr kämen, sondern nur noch andere, willfährigere Beratungstellen aufsuchten und sich damit einer am Leben orientierten Beratung entzögen. Die Folge wäre, daß mehr Kinder sterben müssen.

Der Schwachpunkt dieser Argumentation liegt m. E. zunächst darin: Nach dem sogenannten "Prinzip der Doppelwirkung einer Handlung" darf man eine gute oder neutrale Handlung (z. B. Ausstellung einer Bestätigung) mit negativen "Nebenfolgen" (Abtreibung, Verwirrung vieler Menschen) nur dann setzen, wenn das Ziel der Handlung (Motivation der Frauen, in die gute, lebens-orientierte Beratung zu kommen, um damit Sünden zu vermeiden und Kinder zu retten) das Übel (die Sünde der Abtreibenden und die Tötung des Kindes) überwiegt und anders nicht erreichbar ist.

Der nächste Punkt wird zeigen, daß man in diesem Fall keineswegs so argumentieren kann. Aber sogar wenn das Prinzip der Doppelwirkung hier anwendbar wäre, geht die Rechnung, sozusagen, nicht auf:

Abtreibung ist nach kirchlicher Überzeugung ein "Verbrechen" und über das große Übel, das darin besteht, daß viele Menschen den Eindruck haben, "die Kirche macht mit", wird noch zu reden sein. Können diese Übel durch die Vermeidung von wenigstens einigen Abtreibungen aufgewogen werden?

Man bedenke: Die einzige Legitimierung der "Beratung mit Schein" gründet auf dieser Annahme, daß nämlich dadurch weniger abgetrieben wird. Empirisch läßt sich diese Annahme wohl weder beweisen noch widerlegen. Aber andere Argumente sprechen gegen sie:

- Erstens ist es keineswegs erwiesen, daß Beratungsstellen ohne Schein nicht angenommen werden. Erzbischof Dyba sagt sogar, seine Beratungsstellen, die eben keinen Schein ausstellen, seien ebenso voll, wenn nicht sogar noch gefragter, als die Beratungsstellen in anderen Diözesen.

- Die Ausstellung des Scheins wirkt der guten Absicht entgegen, indem sie zur Annahme verleitet: Wenn sogar katholische Beratungsstellen den Schein ausstellen, beweist das, daß Abtreibung doch nicht in jedem Fall Sünde ist. Der Schein senkt die "Hemmschwelle" zur Abtreibung.

- Eine Frau, die nur noch den Schein will, braucht keine kirchliche Stelle, sie hat genug andere Möglichkeiten. Eine Frau aber, die wirklich noch schwankt, wird zum Selbstschutz eine Beratungsstelle vorziehen, von der sie mit Sicherheit weiß, daß sie hier nicht zur Abtreibung gedrängt wird und daß man ihr wirklich alle alternativen Möglichkeiten vorlegen wird. Sie verläßt die Beratungsstelle ebenso frei, wie sie sie betreten hat.

Das heißt aber: Wenn diese Überlegungen richtig sind und die angestrebten Güter (Rettung vieler Kinder, Vermeidung vieler Sünden) wahrscheinlich gar nicht erreicht werden, dann ist damit das einzige zunächst plausible Argument für den Verbleib in der Beratung mit Schein bereits gefallen.

Übrigens sprechen auch die Fakten dafür, das das Beratungsmodell sein Ziel, Abtreibungen hintanzuhalten, in keiner Weise erreicht: Die Zahl der Abtreibungen stieg in Deutschland von 1995 auf 1996 um 30 Prozent!

2. Einzelfall und übergeordnete Zielsetzung - das Hauptargument gegen die Beratung mit Schein

Aber nehmen wir an, es gäbe triftige Gründe zu glauben, daß eine große Zahl an Kindern gerettet und damit auch viele Sünden der an der Abtreibung Beteiligten durch die Ausstellung des Scheins vermieden werden könnten, dann setzt ein Ja voraus, daß die Ausstellung des Scheines nicht in sich etwas Böses ist.

Aber eben dies scheint nicht der Fall zu sein. Denn die Handlung "Ausstellung des Scheins" ereignet sich immer nur als Einzelfall und ist - diesem Umstand kommt in diesem Fall entscheidende Bedeutung zu - als solche, als einzelner Akt, moralisch zu werten. Das heißt: Immer dann, wenn der Berater aufgefordert wird, den Schein auszustellen, weiß er, daß die Frau abtreiben lassen will. Es gibt keinen anderen Grund für die Frau, ihn zu wollen. Indem der Berater den Schein hergibt, wird er zum Glied in jener Kausalkette, die, ausgehend vom Entschluß der Frau über die gesetzlichen Freiräume, zur Ermordung eines Kindes führt. Sein Handeln ist ihrem Wesen nach eine "direkte Beteiligung an einer gegen das unschuldige Menschenleben gerichtete Tat" und darum in sich böse ().

Wendet man ein, nur durch diese Ausstellung des Scheines würden andere Frauen motiviert, diese an sich zum Leben beratende Stelle aufzusuchen, dann läuft das auf die Behauptung hinaus: Der gute Zweck (vielleicht einige Leben zu retten) heiligt das böse Mittel (Mitwirkung an der Abtreibung bei jener Frau, die jetzt zur Beratung gekommen ist).

Der ausgestellte Schein bewirkt im Einzelfall nichts, nur die Möglichkeit für die Frau abzutreiben und rettet kein einziges Kind. Wenn er dies überhaupt bewirkt, dann nur in anderen Fällen. Damit wird die "Ermöglichung der Abtreibung" in der Gegenwart zum Mittel für eine unsichere Rettung in der Zukunft.

Das heißt: Die Mitwirkung an der Abtreibung ist "Zwischenziel" der Handlung "Ausstellung des Scheines", durch die das "Endziel" der Vermeidung anderer Abtreibungen erreicht werden soll. Sie ist also, in der Fachsprache der Moraltheologie, der unvermeidbare "finis operis", der durch den guten Zweck des Handelnden (den "finis operantis") nicht aufgehoben wird. Aber der gute Endzweck heiligt nicht das objektiv schlechte Mittel der Mitwirkung an einer Abtreibung durch die Ausstellung des Scheines. Dies wäre eine Güterabwägung, wie sie in "Veritatis splendor" klar zurückgewiesen wird.

3. Die Verwirrung der Menschen und die Optik der Beratung mit Schein

Sogar wenn man annehmen wollte, es handle sich um keine in sich unerlaubte Mitwirkung, sondern nur um eine erlaubte Zulassung des Bösen und es würde in allen Beratungsstellen wirklich im Sinn der Kirche beraten, gibt es einen weiteren triftigen Grund zum Ausstieg:

Auch eine bloß scheinbare Mitwirkung der Kirche bei der Abtreibung ist verheerend, ein Ärgernis, das es unbedingt zu vermeiden gilt. Wenn schon in vielen anderen, weniger bedeutenden Bereichen gilt, man müsse auch an sich nicht sündhafte Handlungen unterlassen, wenn sie anderen zum schwerwiegenden Ärgernis werden, wieviel mehr gilt dies im Bereich des Gebotes: "Du sollst nicht morden"?

Tatsächlich ist es fast unmöglich, die Lehre von der Heiligkeit und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens zu vertreten und dann doch den Schein auszustellen. Die Frau wird einen schweren Widerspruch zwischen der "Sprache der Lippen" und der "Körpersprache des Scheines" wahrzunehmen glauben - und wer kann ihr das verargen?

Das gilt nicht nur für die einzelne Frau. Treffend bemerkt G. Sala in seiner sehr sorgfältigen Studie: Durch ihr Mittun "trägt die Kirche zur Stabilisierung und Erhaltung des Systems bei, von dem sie sagt, sie werde sich mit ihm niemals abfinden" (). Die Folgen sind nicht nur schlimm, sondern verheerend:

Entscheidet sich die Frau für die Abtreibung, glaubt sie sich von der Kirche irgendwie gedeckt. Ebenso denkt die breite Öffentlichkeit, und so trägt die Ausstellung des Scheins zu jener "tödlichen Gefahr" der Verwirrung und der Verdunkelung des individuellen und des gesellschaftlichen Gewissens bei, die Johannes Paul II. in "Evangelium vitae" () von eindringlich anprangert.

4. Die Realität der Beratung

Die Beteiligung der Kirche an der Beratung mit Schein geht von der Annahme aus, daß in ihren Beratungsstellen wirklich und ausschließlich für das Leben beraten wird. Darf man annehmen, daß das so ist? Es wäre unverantwortlich, die vielen guten Berater zu diffamieren und ihnen, ohne Beweise, eine wie immer umschriebene Befürwortung der Abtreibung in schwierigen Fällen zu unterstellen. Dennoch wird man nicht ganz umhin können, an der konsequenten Beratung für das Leben in kirchlichen Beratunsstellen zu zweifeln, und zwar aus folgendem Grund:

Viele deutsche Moraltheologen vertreten die sogenannte "teleologische Ethik". Diese vorausgesetzt, kann man nicht umhin, in Einzelfällen Abtreibung für erlaubt zu halten. In dem Buch von D. und I. Mieth, dem einflußreichen Moraltheologen von Thübingen und seiner Frau, kann man lesen: Ärzte werden "gerade wegen ihrer Orientierung am Wohl der Patientinnen und gerade, weil sie keinen Weg wissen, der an ihrer informierten Selbstbestimmung vorbeiführt und zugleich ihre Würde wahrt, Indikationen ausstellen und an Abbrüchen mitwirken" ().

Das heißt: Sogar wenn man berechtigterweise hoffen darf, daß sich Berater, die in kirchlichen Stellen arbeiten, im großen und ganzen vom Zeitgeist nicht beeinflussen lassen, so wäre es doch naiv zu meinen, sie würden auch den Lehren von offiziell katholischen Moraltheologen widerstehen, zumal ihnen diese die Arbeit - zumindest scheinbar - leichter machen.

Es gibt zudem klare Indizien, daß auch katholische Berater tatsächlich meinen, "ergebnisoffen" beraten zu müssen. Auch lassen sich katholische Einrichtungen nachweisen, die von der Entscheidungsfreiheit der Frau vorsichtig, aber eben doch reden () - deutlich genug jedenfalls, damit sich R. Süssmuth bei ihrem Plädoyer für die "verantwortliche Gewissensentscheidung" auf die Rahmenbedingungen der Deutschen Caritas berufen konnte! ()

Sogar wenn es einwandfrei wäre, nach einer nur auf das Leben gerichteten Beratung den Schein auszustellen, gibt es triftige Gründe anzunehmen, daß die Realität dem vorausgesetzten Ideal einer strikt am Leben des Kindes orientierten Beratung oft nicht entspricht, zumal die Mitwirkung am Gesetz, wie Sala treffend anmerkt, eine Art "schiefe Ebene" darstellt, die die Beteiligten in Gefahr bringt abzugleiten (). Wenn es so ist, wäre dies zwar kein zwingendes Argument auszusteigen, würde aber doch einen Handlungsbedarf in Hinblick auf Reformen anzeigen.

5. Das Autoritäts-Argument

Das schwächste Argument in der Wissenschaft ist nach Thomas von Aquin die Berufung auf eine - rein menschliche - Autorität. Dennoch ist es legitime, altbewährte Praxis, in schwierigen Fragen theologische Gutachten einzuholen. Man weiß, die Bischöfe haben dies getan, und mehrere Moraltheologen wurden befragt. Diese nun meinten, die Ausstellung des Scheins könne objektiv gerechtfertigt werden. Dagegen ist freilich zu bedenken: Die Argumente der meisten der befragten Moraltheologen beruhten wesentlich auf jener teleologisch-relativistischen Theorie der Ethik, die der Papst in seiner Enzyklika "Veritatis splendor" als irrig zurückgewiesen hat. Da die Prämissen falsch sind, muß es auch die Folgerung sein, und jenen Gutachten kommt damit keinerlei Autorität zu.

Schlußfolgerung

Wenn die vorausgehenden Überlegungen richtig sind, sollte sich die Kirche von Deutschland nach den Jahren des Überlegens auf die von Bischof Lehmann mit bewunderswerter Klarheit vertretene Position besinnen, ihre bisher "unsichere Haltung" () endlich aufgeben und in aller Entschlossenheit - aussteigen. Dieser ohne Zweifel schwere Schritt würde zwar äußerlich viel Aufregung verursachen, in Wirklichkeit aber der Kirche größte Achtung und Glaubwürdigkeit einbringen.

Joachim Kardinal Meisner nannte die Fristenlösung einmal ein "Gesetz der menschenmißachtenden atheistischen DDR", dessen Geist dem berüchtigten Schießbefehl an der Mauer entspreche. Leidenschaftlich fügt er hinzu: "Niemand soll uns in Zukunft sagen dürfen: Warum habt ihr damals geschwiegen?" () Erst recht soll niemand sagen dürfen: Warum habt ihr den Schein ausstellen lassen, warum seid ihr nicht ausgestiegen?

 

 

 

III. Beratung ohne Schein – Gesetzesänderung? Überlegungen zum "Ausstieg aus dem Schein", zum Papstbrief und der Antwort der Deutschen Bischöfe

 

In: Kirche heute 3/1998, 9-12.

Niemand wußte, wie die deutschen Bischöfe auf die Aufforderung des Papstes, aus der "Beratung mit Schein" auszusteigen, antworten würden. Theologen wie N. Greinacher riefen sie zum Widerstand auf, und J. Gründel, der emeritierte Münchner Moraltheologe, behauptete, in diesem Fall sei ein Ungehorsam ggenüber dem Papst nicht nur möglich, sondern auch "erlaubt" (). "Wir werden dieser Bitte Folge leisten", hieß es dann aber von Seiten der Bischöfe, und angesichts dieser ihrer loyalen Haltung ging ein erleichtertes Aufatmen durch die Kirche Deutschlands und weit über sie hinaus. Nun wollen die deutschen Bischöfe in Jahresfrist eine andere Lösung als die mit dem ominösen Schein finden. Freilich, wenn es sich bei dem Ausstellen des Scheines wirklich um Mitwirkung an der Abtreibung handelt und nicht nur um den Anschein einer solchen Mittäterschaft, dann wäre zwar sofortiges Handeln notwendig. Aber immerhin, das Schlimmste scheint vermieden, man hat guten Willen gezeigt, und es besteht Hoffnung. Aber es gibt auch noch gefährliche Klippen, die Sache ist keineswegs ausgestanden, und es bedarf ebenso der Hilfe von oben wie kluger Überlegungen, nun wirklich zu einer Lösung zu kommen.

I. Der Ausgangspunkt

Rekapitulieren wir: Das deutsche Abtreibungsgesetz fordert vor der - in den ersten 12 Schwangerschaftswochen sonst freien - Abtreibung eine verpflichtende Beratung, die mit einem Schein, den die beratende Stelle ausstellt, nachgewiesen werden muß. Dieses Beratungskonzept ist, meint etwa der Limburger Bischof F.Kamphaus, "in jedem Fall besser als ein rein strafrechtlicher Schutz, und allemal ist es besser als die reine Fristenlösung" () (wie zum Beispiel in Österreich).

Ob dies so richtig ist oder ob nicht doch ein anderes, von ihm nicht erwogenes Modell weit besser wäre, sei dahingestellt. Was die deutsche Beratungs-Konzeption betrifft, liegt ein besonderes Problem in dem Schein, den derzeit auch die kirchlichen Berater ausstellen. Er dienst nicht auch, sondern nur zur Abtreibung. Damit aber werden die Berater, wie der Papst formuliert, gegen ihre Absicht "in den Vollzug eines Gesetzes verwickelt, der zur Tötung unschuldiger Menschen führt und vielen zum Ärgernis gereicht."

Damit sind die beiden entscheidenden Kritikpunkte genannt: Der, der den Schein ausstellt, ist in die Tötungshandlung hineinverwickelt. Also ist hier eine Art Mitwirkung angesprochen. Außerdem stimmt die Optik nicht: Die Öffentlichkeit gewinnt den Eindruck, daß die Kirche "auch mittut". Die Schlußfolgerung kann nur sein: Die Bischöfe steigen aus, wie dies ihr Mitbruder EB Dyba schon 1993 gemacht hat.

Darum jetzt die doppelte Bitte des Papstes an die deutschen Bischöfe, "daß ein Schein solcher Art in den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird. Ich ersuche Euch aber, dies auf jeden Fall so zu tun, daß die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt."

Der Ton des Briefes wurde allgemein gelobt, aber natürlich weiß jeder, daß mit der "Bitte" nicht ein Wunsch ausgesprochen wird, den man genauso gut unerfüllt lassen kann. Immerhin schreibt der Papst ausdrücklich "gemäß meiner Verantwortung als oberster Hirte"!

Aus den zwei Bitten ergeben sich zwei Fragen, nämlich einerseits die besorgte Frage nach den Folgen dieser Entscheidung (II), andererseits die eigentlich mehr den Politikern aufgegebene Frage, ob und wie die Kirche angesichts der bestehenden Gesetzeslage weiter in der staatlichen Beratung bleiben kann (III).

II. Bezahlen abgetriebene Kinder den Verzicht auf den "Schein"?

Der schwerwiegendste Vorwurf gegen den Ausstieg lautet so:

Frauen würden im Konfliktfall eben keine katholischen Beratungsstellen aufsuchen wollen, weil sie dort den Schein nicht bekommen können. Damit wäre aber die letzte Chance vertan, sie doch noch umzustimmen, weil in den staatlichen Stellen oder gar in denen von "Pro familia" eine konsequente Beratung für das Leben nicht stattfindet. So koste, folgert man, der Verzicht auf die Ausstellung des Scheines vielen Kindern das Leben. Die Verantwortung dafür liegt aber beim Papst und den ihm folgenden Bischöfen, und das sei eine noch schlimmere Form von Mitwirkung als die Ausstellung des Scheins.

Zugegeben, der Vorwurf ist bedrückend. Aber, Gott sei Dank, er trifft nicht zu. Dies läßt sich zeigen:

1. Der Vorrang der Moral

Nehmen wir an, es wäre so, und man könnte beweisen, daß der Ausstieg der Kirche die Zahl der Geretteten nochmals absinken ließe. Müßte sie dann wirklich sagen: Um Kinder zu retten, müssen wir uns die Hände schmutzig machen und weiter mittun ()?

Nein, denn es gilt der alte Satz, zugegebenermaßen provokante Satz: Auch um das Universum zu retten, ist es nicht erlaubt, eine Sünde zu begehen.

2. Der Einwand setzt die Pseudo-Ethik der Güterabwägung voraus

Die Argumentation, das Ausstellen des Scheins sei doch das kleinere Übel im Vergleich zu einem Mehr an abgetriebenen Kindern, setzt genau jene Pseudo-Ethik der "Güterabwägung" voraus, die Johannes Paul II. in "Veritatis splendor" verurteilt hat, weil sie jede wahre Ethik zerstört und einen verheerenden Relativismus begründet. Es bedarf keiner besonderen Fantasie, um sich auszumalen, welche Sünden man in bestimmten Situationen begehen dürfte oder sogar müßte mit der Begründung, damit ein größeres Übel zu vermeiden: Christen wären mit dieser Moral zu allem erpreßbar geworden: "Wenn du nicht..., dann werden wir, und das ist doch ein größeres Übel als das, was du tun muß, damit wir nicht..."

3. Der Schaden des Anscheins des Schein

Nehmen wir noch immer an, es wäre so und mehr Kinder würden getötet: Ist die Kirche, entsprechend der Güterabwägung, nicht verpflichtet, sich für die Rettung der Kinder zu entscheiden und den Schein auszustellen?

Nein, sogar wenn die "Güterabwägung" das alles entscheidend gültige Prinzip wäre, stimmt die Folgerung nicht. Denn die auch nur scheinbare Mitwirkung der Kirche an der Abtreibung ist ein unermeßlich größeres Übel als das Mehr an abgetriebenen Kindern! Dabei geht es nämlich um nichts geringeres als die Frage, ob die Kirche als letztes Bollwerk des Lebens ihr prophetisches Nein durchhält oder ob sich auch sie - sogar sie! - in das Räderwerk des zweiten Holocaust des Jahrhunderts hineinziehen läßt. Auch ein geographisch begrenztes - weil nur in Deutschland - und darum verhältnismäßig kleines Mißverständnis ist eine Katastrophe, die in der Folge viel mehr Menschen das Leben kosten kann und sicher wird. Denn dadurch wird der erste und wichtigste Lebensschutz weiter zerstört: das Gewissen der Menschen. In diesem Sinn heißt es auch im Schreiben des Papstes: "Daß die Kirche den Weg des Gesetzgebers in einem konkreten Punkt nicht mitgehen kann, wird ein Zeichen sein, das gerade im Widerspruch zur Schärfung des öffentlichen Gewissens beiträgt..." Die Weckung des Gewissens ist eine Art "Umwegrentabilität" für das Leben: Wenn mehr Menschen auf ihr Gewissen hören, werden weniger Kinder abgetrieben.

Diese Folge der Verweigerung des Scheins ist besonders wichtig, wenn man bedenkt, was die deutschen Bischöfe als Antwort auf den Papstbrief festgestellt haben: Das Bewußtsein für das Unrecht der Abtreibung ist weiter abgesunken.

4. Sterben weniger Kinder "mit Schein" als "ohne"?

Die Behauptung, es würden "ohne Schein" mehr Frauen zu Pro Familia abwandern und dadurch würde faktisch mehr abgetrieben (), ist nur eine Vermutung, die aber den empirischen Daten nicht standhält:

- Bekanntlich hat Erzbischof Dyba schon 1993 die Ausstellung eines Scheines in seiner Diözese verboten. Die Erfahrung in Fulda zeigt: Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen hat keineswegs abgenommen. Im Gegenteil, nahm zu. Von der anderen Seite her bestätigt Anne Fleischmann von der Pro-Familia-Beratung Fulda: "Es ist nicht so wie meist vermutet, daß wir einen hohen Zulauf haben, seit die kirchliche Beratungsstellen keine Scheine mehr ausstellen", im Gegenteil, die Nachfrage in der Schwangerschaft-Konfliktberatung ist eher gesunken (). Der Vorwurf Bischof Spitals an Erzbischof Dyba, durch seinen Ausstieg aus dem System erfülle er nicht mehr die Bitte des Papstes, den Frauen beizustehen, geht ins Leere ().

Dieses - zugegebenermaßen überraschende Faktum - läßt sich psychologisch durchaus nachvollziehen:

 

5. Entsprechen die Pro familia-Beratungsstellen dem deutschen Gesetz?

Der Einwand, die Nicht-Ausstellung des Scheines in den katholischen Beratungsstellen führe zu einem Mehr an Abtreibungen, setzt logisch voraus, daß die anderen Beratungsstellen nicht konsequent für das Leben beraten. Aber war nicht eben dies, nämlich die Beratung für das Leben, die Voraussetzung der deutschen Abtreibungs-Regelung? Wenn diese aber weitgehend nicht erfüllt ist - wie die Kritiker am Papst offenbar wissen - , dann müßten sie ihre Kritik laut und deutlich gegen die staatlichen und alle anderen Beratungsstellen richten; sie müßten Protest erheben. Warum tun sie das nicht?

Für den Gesetzgeber würde daraus folgen: Alle anderen Beratungsstellen dürfen nicht mehr unterstützt werden, weil nur die kirchlichen Stellen dem Gesetz entsprechend beraten.

6. Ist der Schein eine "Gewissensfrage"?

Die Rede, der Ausstieg sei eine Gewissensfrage, ist irreführend, weil sie nahelegt, Ausstieg und Verbleib seien beide legitime Möglichkeiten eines Christen (). Zu fragen ist vielmehr: Handelt es sich objektiv um eine "in sich böse Mitwirkung zur Abtreibung" oder nicht? Wenn ja, dann fordert das Gewissen gebieterisch den Ausstieg und läßt keine zweite Möglichkeit (im Sinn der falschen Güterabwägung) offen. Wenn nein, ist noch die Frage des "Scheins des Scheins" zu klären, weil man manchmal an sich sittlich Einwandfreies nicht tun darf um des Ärgerisses willen, das man gibt.

7. Die Konfliktberatung - ein irreführender Begriff

Übrigens ist auch die "Konfliktberatung" ein Begriff, der zwar eingebürgert, aber irreführend ist. Er suggeriert nämlich einen Konflikt zwischen zwei legitimen, irgendwie gleichrangigen Interessen, die man nun gegeneinander abwägen muß. Nun aber läßt sich das Leben eines Menschen in keiner Weise gegen andere Interessen abwägen und vergleichen. Das ohne die Schwangerschafts-Situation vielleicht legitime Interesse der Frau verwandelt sich durch die Gegenwart des Kindes in eine "Versuchung", der die Forderung des Gewissens gegenübersteht.

Geld bekommen wollen, ist an sich nichts böses. Aber niemand würde von einer "Konfliktberatung" für Diebe reden wollen: Soll man das Interesse des Diebes gegen das Interesse des Eigentümers abwägen? Was sollte dabei "beraten" werden? Bei Dieben wäre es sogar noch möglich, weil extreme Not - die der "Berater" überprüfen könnte - das Eigentumsrecht relativiert und aufheben kann. Aber wer würde, wie manche das bei der Abtreibungsfrage tun, davor warnen, Diebe nur ja nicht zu "bevormunden", sondern nur zur eigenen Entscheidung zu beraten?

Welches "Gut" könnte die Heiligkeit des unschuldigen Lebens eines Menschen aufheben? Eben keines! Es gibt in dieser Frage nur einen einzigen Rat, der da lautet: "Du sollst nicht morden", und was dann noch kommt, ist nicht Beratung im Konflikt, sondern Beratung und Hilfe, damit die Belastungen, die mit dem Kind unweigerlich verbunden sind, tragbar bleiben.

 

III. Wie kann es weitergehen?

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder man findet eine Art "Bestätigung" der Beratung, die im Unterschied zum bisherigen Schein keine Mitwirkung mehr darstellt und auch nicht danach "riecht", oder der Gesetzgeber ändert seine Vorgaben und ermöglicht der katholischen Kirche (und anderen Gruppen, die das Argument der Katholiken einsehen) den Verbleib im System.

1. Ersatz-Bestätigungen?

In ersten Stellungnahmen wurden bereits einige Möglichkeiten angedacht, die den Schein ablösen und den Gesetzgeber dennoch zufrieden stellen könnten:

E. Schockenhoff meinte, man könne sich einen Telefonanruf von der Abtreibungsklinik an die Beratungsstelle vorstellen, der sicherstellt, daß die Beratung stattgefunden hat, oder einen Brief an die beratene Frau, der ihr nochmals die Argumente für das Kind in Erinnerung ruft, aber damit indirekt auch eine Bestätigung darstellt (). Auch erste Gedanken von Bischof Lehmann gingen in ähnliche Richtung.

Aber was immer man sich ausdenken wird, es dürfen keine "Tricksereien" und keine "Scheinlösungen" sein (). Die Lage ist aber die: Um den Gesetzgeber zufriedenzustellen, muß man irgendwie - mündlich oder schriftlich oder durch irgendein Zeichen - "bestätigen". Es ist nicht zu sehen, wie dies nicht wiederum das "Glied in der Kette" sein könnte, die zur Abtreibung führt, selbst wenn man nicht von einer Tötungs-Lizenz sprechen möchte.

Am deutlichsten wird das bei der Idee des Briefes: Wäre sie den Verantwortlichen nur früher gekommen! Es wäre vielleicht eine gute Sache gewesen, und wenn sie auf Grund der danach kommenden Regelung mißbrauchbar geworden wäre, hätte niemand söttisch sagen können: Aha, "dazu" habt Ihr den Brief eingeführt. Aber sogar dann hätte sich die Frage gestellt, ob man ihn um seiner Doppelwirkung willen nicht hätte wieder abschaffen müssen. Denn nach dem Prinzip der Doppelwirkung einer Handlung muß das gewollte Gute (Erinnerung an das Beratungs-Gespräch) das zugelassene Böse (Abtreibung) deutlich überwiegen. Genau das wäre eben nicht der Fall gewesen! Aber jetzt einen solchen Brief einzuführen, wäre ein Feigenblatt, das die Blöße nicht verdecken kann.

2. Gesetzesänderung?

Um in der staatlichen Beratung zu bleiben - was ja auch der Papst wünscht -, bleibt also nur eine Änderung des Gesetzes. Ist das dem Staat zuzumuten? Ja, und zwar aus folgendem Grund:

- Der Gesetzgeber hat ein Gesetz verabschiedet, das sich im ersten Teil klar zum Lebensrecht bekennt. Also muß er auch ein brennendes Interesse haben, vor allem die Beratungsstellen zu erhalten, die seiner Absicht am besten dienen, und das sind eben die katholischen Stellen.

- Dem Gesetzgeber sollten eher seine anderen Beratungsstellen Sorge bereiten, die mit dem Schein keine Probleme haben und deren Ideologie dem dem Gesetz zugrunde liegenden Weltbild widerspricht.

- So unvereinbar mit dem Rechtsstaat die Tötungserlaubnis als solche auch ist, der Abtreibung wenigstens eine Beratung vorauszustellen, ist sicher das kleinere Übel, wirft aber naturgemäß die Frage der Bestätigung auf. Aber ist diese notwendig, sind die ungeborenen Kinder dadurch besser geschützt? Man könnte sich auch mit einer verbindlichen Erklärung der Frau begnügen: Die meisten werden sich daran halten, und diejenigen, die auch hier lügen, werden sich ohnehin kaum umstimmen lassen. Wenn sich der Staat mit der Abtreibung abfinden kann, warum nicht auch damit, getäuscht worden zu sein?

- Kamphaus hat recht, ein "nur strafrechtlicher Schutz" des ungeborenen Kindes ist unzureichend. Aber die Kirche sollte nicht müde werden, ihr "ceterum censeo" auszusprechen: Der beste Schutz des Kindes ist das wache Gewissen und die Liebe seiner Mutter und der zweitbeste Schutz eine lebensbejahende Haltung der Umwelt - aber in der Welt, wie sie nun einmal ist, bedarf es auch des Strafrechtes. Die Erfahrung zeigt ja: Wo immer Menschen an einem Wert wirklich liegt, verlangen sie nach dessen Rechtsschutz ().

3. Alleingang der Kirche nach dem Beispiel von Fulda

Wenn all das nicht möglich ist, soll sich die Kirche im Vertrauen auf Gott für den Alleingang entscheiden und ihre Beratungsstellen aus eigenen Mitteln bezahlen und an Hilfestellungen anbieten, was immer möglich ist. Gerade der für die Kirche natürlich schmerzliche Umstand, dabei viel Geld zu verlieren, ist in der Öffentlichkeit ein gutes Signal und wird vielen Respekt abnötigen. In dem großen Kampf um das Leben stehen die Zeichen auf Sturm. Die Entscheidung der deutschen Kirche zur absoluten Konsequenz und zur Eindeutigkeit kann helfen, ihn zu gewinnen.

IV. Die leidvolle Frage des Beratungsscheins - eine Zwischenbilanz

 

Publiziert in: "Kirche heute" Juli/August 1999 (Postf. 1406 D 84498 Altötting)

I. Die Vorgeschichte

Seit Jahren schon arbeitet die Deutsche Kirche in der Schwangeren-Beratung mit. Allerdings ist sie damit ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, seit auch kirchliche Stellen jenen - die Beratung bestätigenden - Schein ausstellen, der nach der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland nötig ist, um straffrei abtreiben zu können(). Die schwerwiegende Frage ist: Handelt es sich dabei nicht doch objektiv um eine Mitwirkung an der Abtreibung? Der Sachverhalt ist besonders verwickelt, weil die Deutsche Kirche ihre Beratungsstellen vorrangig eingerichtet hat, um Abtreibungen zu verhindern (). Die Frage hingegen enthält die Annahme: Möglicherweise wirkt die Kirche gerade durch ihre Bemühung, Abtreibung zu verhindern, an Abtreibungen mit ()! Die Einbindung in das System, urteilt R. Spaemann in seiner glasklaren Analyse, "macht die Kirchen ungewollt zu Komplizen der Abtreibungsorganisation"().

Wahr ist zwar, daß einzelne Theologen eine ethische Theorie ("teleologische Ethik" oder "Güterabwägung" genannt) vertreten, denen zufolge Abtreibungen in bestimmten Fällen - mit zwingender Logik der Theorie - richtig sind. Wahr ist auch, daß manche dieser Theologen ihre Thesen ausdrücklich auf die Frage Abtreibung angewandt haben, ohne daß sie, in öffentlich erkennbarer Weise, zur Rechenschaft gezogen worden wären (), und wahr ist schließlich auch, daß in Folge solcher geistiger Einbrüche es sogar in den Richtlinien des Caritas-Verbandes heißt, man müsse die Entscheidung zur Abreibung "respektieren"(). Dennoch gibt es keinen Grund zu zweifeln: Die Deutsche Kirche ist "gegen Abtreibung" - Häretiker vom Schlage eines E. Drewermann sind keineswegs repräsentativ.

Um so schmerzlicher stellt sich die Frage: Hat sich die Kirche nicht doch durch das Ausstellen der Beratungs-Scheine in das System so einbinden lassen, daß sie, gegen ihre Absicht, zur Mittäterin geworden ist? Die Stimmen derer, die diese Frage mit Ja beantworten, wurden im Lauf der Zeit immer zahlreicher und immer lauter.

Offenbar sieht Johannes Paul II. nicht nur diese Frage als berechtigt an, sondern auch die Antwort der Kritiker. Darum hat er im Jänner 1998 die Deutschen Bischöfe gebeten, die Art ihrer Beratungs-Praxis für schwangere Frauen zu überdenken und zu ändern: "Nach gründlicher Abwägung aller Argumente kann ich mich der Auffassung nicht entziehen, daß hier eine Zweideutigkeit besteht, welche die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche und ihrer Beratungsstellen verdunkelt. Deshalb möchte ich Euch, liebe Brüder, eindringlich bitten, Wege zu finden, daß ein Schein solcher Art in den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird. Ich ersuche Euch aber, dies auf jeden Fall so zu tun, daß die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt."

Daraufhin haben die Deutschen Bischöfe über Monate hin überlegt, schließlich haben sie dem Papst mehrere Änderungs-Vorschläge unterbreitet und ihn um die Letzt-Entscheidung gebeten. Leider löst bereits dieser Vorgang schmerzliche Verwunderung aus, und zwar in zweifacher Hinsicht:

Eine Entscheidung zu treffen, war sicher schwer: Auf der einen Seite stand das verpflichtende Papst-Wort, auf der anderen Seite wäre ein Ausstieg mit gewaltigen finanziellen Belastungen verbunden, und die Bischöfe hätten dabei, abgesehen von den medialen Angriffen, einen beachtlichen Widerstand aus den Reihen der Kirche selbst zu gewärtigen. So gesehen ist die Entscheidung schwer, aber schwierig ist die Frage nicht: als ob ihre gedankliche Abklärung und das Abwägen der Alternativen objektiv einen solch langen Zeitraum der Beratung gefordert hätte!

Schwerwiegender ist die andere kritische Frage: Wenn es wahr ist oder wäre, daß die Ausstellung eines Scheines objektiv "Mitwirkung an der Abtreibung" bedeutet und darüber ein echter Zweifel bestand, wie konnte man in diesen vielen Monaten weitermachen? Angesichts der Materie, um die es ging, wäre der sogenannte moralische Tutiorismus am Platz gewesen, das heißt: Solange nicht feststeht, daß diese Praxis ohne Schuld weitergeführt werden kann, hat sie zu unterbleiben. Man bedenke: die Kirche belegt die Mitwirkung an Abtreibung sogar mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation!

II. Die Entscheidung des Papstes

Nun aber haben die Deutschen Bischöfe dem Papst ihre Vorschläge unterbreitet, und der Papst hat mit seinem jüngsten Schreiben vom Juni 1999 geantwortet:

Zunächst anerkennt er den guten Willen der Bischöfe, er verweist nochmals auf die große Bedeutung der Beratungs- und Hilfsangebote und kommt dann zur Wertung der ihm vorgelegten Überlegungen: Während er den Vorschlag 2 und 3 rundweg ablehnt, stimmt er dem ersten Modell mit einem Vorbehalt zu: Er erinnert, daß er in seinem ersten Schreiben einen "anderen Schein" gefordert hat, und anerkennt, daß der Vorschlag der Bischöfe seinem Wunsch "am nächsten" komme. Um seine "rechtliche und moralische Qualität unzweideutig" zu machen, sei allerdings noch ein deutlicher Vermerk auf dem Schein vonnöten: ,,Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden".

Selbstverständlich geht es dem Papst nicht um das "Feigenblatt" der Druckerschwärze eines Satzes, der die Abtreibung verneint, die fragwürdige — weil an der Abtreibung mitwirkende — Praxis aber um nichts verändert. Als ob der Satz als solcher eine schlechte Praxis in eine gute wandeln könnte! "Entscheidend" — wirklich die Scheidung zwischen gut und böse herbeiführend — ist vielmehr "die Frage, ob der am Ende stehende Text weiterhin die Verwendung des Scheins als Zugang zur Abtreibung gestattet. Wäre dies der Fall, so stünde er im Widerspruch zu meinem eingangs erwähnten Schreiben und zur gemeinsamen Erklärung des Ständigen Rates Eurer Bischofskonferenz vom 26. Januar 1998, meiner Bitte Folge zu leisten und in Zukunft nicht mehr einen ´Schein solcher Art´ ausstellen zu lassen."

Auch der offizielle Kommentar aus dem Vatikan stellt klar: "Damit die Verwendung des Scheins als Zugang zur Abtreibung nicht möglich ist, ordnet der Heilige Vater an, in Zukunft die erste von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Textvariante zu gebrauchen, in der nur das Ziel der kirchlichen Beratung und Hilfe erwähnt ist und nicht explizit auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen wird, und den Vermerk anzufügen: ´Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden´. Infolge dieses Zusatzes handelt es sich dann wirklich um einen Schein anderer Art, dessen Funktion allein darin besteht, die kirchliche Beratung zu bestätigen und ein Anrecht auf die zugesagten Hilfen zu geben." Und nochmals unterstreicht der Text: "Dies wird zur Folge haben, daß die Kirche eine Konfliktberatung eigener Art anbietet und in einem konkreten Punkt vom Weg des Gesetzgebers abweicht."

Die genaue Lektüre des päpstlichen Dokumentes zeigt also: Der Papst ist gegen jede Form von Mitwirkung an Abtreibung, und er ist für jede nur erdenkliche Beratung und Hilfe. Aber: Es gibt keine mittlere Lösung. Wenn er einen Schein zuläßt, dann nur unter der Bedingung, daß er "ganz und nur Beratungs-Schein" ist und nicht "auch ein bisschen Abtreibungs-Schein"! Wenn die Bischöfe einen Schein aus irgendeinem Grund für zweckmäßig halten, können sie durchaus einen solchen ausstellen lassen, aber er muß rechtlich ungeeignet sein, mit seiner Hilfe eine Abtreibung durchführen zu lassen: Rechtsverbindliche Zusage von Hilfe Ja, rechtsgültige Ermöglichung einer straffreien Abtreibung Nein! Das und nichts anderes ist die Entscheidung des Papstes.

III. Folgerungen für die Deutsche Kirche

Wenn die Deutsche Kirche der päpstlichen Entscheidung wirklich gehorchen will, muß sie also, was den heiklen Punkt betrifft, wirklich "aussteigen", das heißt aufhören, Scheine auszustellen, die vom Deutschen Gesetzgeber als Voraussetzung zur Abtreibung anerkannt werden.

In der Folge gibt es zwei Möglichkeiten, die aber nicht in der Hand von Bischöfen liegen, sondern in der des Gesetzgebers:

- Die gesetzgebende Instanz kann das Gesetz ändern, und die Kirche bleibt dann in den jetzt neuen und anderen staatlichen System der Beratung, weil eben der Staat nun auch Beratungs-Stellen akzeptiert und bezahlt, die keine abtreibung-ermöglichende Scheine mehr ausstellen, sondern sich ganz und ausschließlich auf Beratung und Hilfe zum Leben konzentrieren. Damit trägt die Kirche im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Lebensschutz auf ihre Weise bei.

- Es kann aber auch sein, daß der Staat auf der bestehenden Gesetzeslage beharrt. Dann gibt es nochmals zwei Möglichkeiten:

Diese Ausführungen leuchten auch einem juristischen Laien ein. Was aber die Kirche betrifft: Wenn es so ist, wird die Kirche darauf verzichten müssen, solche weiterhin für Abtreibung verwendbare Scheine auszustellen, unabhängig davon, ob sie dadurch die Finanzierung ihrer Beratungsstellen verliert oder nicht.

Die gesetzgebende Instanz kann aber nun in jedem Fall die Regelung treffen, daß der Staat auch Beratungsstellen finanziert, die keine abtreibung-ermöglichenden Scheine mehr ausstellen, sondern sich ganz und ausschließlich auf Beratung und Hilfe zum Leben konzentrieren. Ob und inwieweit dafür das Gesetz geändert oder ein neues Beratungskonzept geschaffen werden müßte, wäre Sache des Gesetzgebers. Jedenfalls läge es ganz auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts-Urteils, wenn der Staat neben dem System der Zwangsberatung auch solche Beratungsstellen als Beitrag zum Schutz des Lebens akzeptieren und bezahlen würde. Für eine solche finanzielle Unterstützung ihrer Hilfsangebote durch den Staat könnte die Kirche mit rechtlichen Mitteln kämpfen.


Mit anderen Worten: Um der Forderung des Papstes - die eigentlich nichts anderes ist als die Forderung des Gebotes Gottes - gerecht zu werden, gibt es für die deutsche Kirche nur einen Weg: zu versuchen, die Anerkennung ihres
Beratungsangebots auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu erreichen. Dem "neuen Schein", der keine straffreie Abtreibung ermöglicht, müßte ein neues, erweitertes Beratungskonzept des Staates entsprechen: Die Kirche
stellt Beratung und Hilfe für Schwangere in Not zur Verfügung, und weil dem Staat am Lebensschutz liegt, finanziert er diese wichtige Leistung der Kirche.

IV. Die Reaktion der Deutschen Kirche

Inzwischen hat, wie bekannt, der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz — also nicht alle Bischöfe! - eine Stellungnahme abgegeben, und im Internet kann man eine Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz zur aktuellen Diskussion abrufen.

1. Die Antwort des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz

Zunächst erklären sich die Bischöfe bereit, den vom Papst gewünschten Satz zur besseren Klarstellung der kirchlichen Haltung anzunehmen und ihn auf den Schein, der in ihren Beratungsstellen ausgegeben wird, aufzudrucken. Dann aber verleihen sie, im letzten Satz, ihrer Hoffnung Ausdruck, "daß die kirchlichen Beratungsstellen im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (§ 5 ff) vom 21. August 1995 als anerkannte Beratungsstellen ihre eigene Aufgabe erfüllen und ihre Tätigkeit weiter ausüben" können.

Mit keinem Wort erwähnt die Erklärung die eigentlich heikle Frage, was die Tätigkeit "im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (§ 5 ff) vom 21. August 1995 als anerkannte Beratungsstellen" heißt: "Anerkannt" im Sinn des derzeit gültigen Gesetzes kann sie doch nur sein, wenn sie einen Schein ausstellt, der eine Abtreibung ermöglicht? Und was heißt "ihre Tätigkeit weiter ausüben"? Wieso kann sie "ihre" Tätigkeit "weiter" ausüben, wenn der neue Schein nur noch kirchenintern bedeutsam sein wird und nicht mehr wie bisher im Sinn des Gesetzes "gültig für Abtreibung" ist? Mit einem Wort und rundheraus gesagt: Die Formulierungen lassen den dringenden Verdacht aufkommen, daß diese Erklärung alles beim alten belassen will - mit Ausnahme des vom Papst gewünschten Aufdrucks! Dieser hätte nur noch die "Wirkung" einer moralischen Belehrung, aber ohne rechtliche Konsequenzen. Das heißt, er würde an der Praxis überhaupt nichts ändern, und das Schlimme ist: Die rechtliche Wirkungslosigkeit des Zusatzes scheint erwünscht zu sein!

Der Verdacht erhärtet sich zur Gewißheit, wenn Bischof Lehmann in einem Spiegelinterview damit rechnet, daß die Frau mit auch mit dem neuen Schein abtreiben lassen kann. Auf die Frage des Journalisten, was geschieht, wenn der Staat den Schein mit dem Aufdruck nicht anerkennen sollte, erklärt er unverblümt: "Notfalls lassen wir eine Nicht-Anerkennung gerichtlich klären"().

Man kann dies schwerlich eine Position nennen, die nicht mehr "reibungslos" ist, wie P. Zulehner meint(): Dort, wo sie es sollte, nämlich im Räderwerk des Rechtes, "reibt" sie nämlich nicht, sondern läuft weiter wie geschmiert, um im Bilde zu bleiben.

Wenn die Bischöfe des Ständigen Rates ihre Erklärung wirklich im oben dargelegten Sinn des päpstlichen Briefes verstanden wissen wollten, müßten sie einen beschwörenden Appell an den Gesetzgeber richten: Bitte, macht ein neues Gesetz und anerkennt die Beratungsstellen der Kirche, obwohl sie in Hinkunft "den Schein", der dem Gesetz entspricht, nicht mehr ausstellen werden!

Bei diesem Ansuchen um "Akzeptanz" des Staates würde es freilich nur noch um die Finanzierung gehen, denn dafür, daß die Kirche auf eigene Kosten Beratung anbieten darf, bedürfte sie keiner Erlaubnis von seiten des Staates.

Meinen die Bischöfe wirklich das, was der Papst will, nämlich einen rechtlich für Abtreibung ungültigen Schein? Was soll dann aber die KNA-Meldung bedeuten, in der es heißt: Bischof Lehmann "rief die staatlichen Instanzen auf, den Zusatz zu akzeptieren, da der Schein allen gesetzlichen Vorgaben entspreche"? Man fragt sich beklommen, was der Bischof mit den "gesetzlichen Vorgaben" meint: es sind doch gerade jene, die den Schein als Voraussetzung für Abtreibung definieren? Ein Schein, der diese "Vorgaben" erfüllt und von staatlicher Seite im Sinn des Gesetzes akzeptiert wird, wäre doch wieder genau der alte Schein, nur anders bedruckt. Wenn er "gesetzeskonform" ist und nicht wirklich anders, würde er die Verantwortlichen der Deutschen Kirche objektiv und trotz ihrer guten Absichten ipso facto genauso wie bisher mitschuldig an den Abtreibungen machen.

2. Die Stellungnahme von Bischof K. Lehmann

Aufschlußreich dazu ist die Erklärung von Bischof K. Lehmann, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz:

Bischof Lehmann will nicht am Gesetz rütteln. Offenkundig meint und hofft er: Trotz des Wortlautes des päpstlichen Schreibens will er den vom Papst geforderten Zusatz nur als moralischen Appell ohne rechtliche Bedeutung verstanden wissen. Der aufschlußreichste Absatz der Ausführungen Lehmanns zeigt, wo er und viele Bischöfe Deutschlands stehen:

"Für den staatlichen Rechtsbereich bedeutet der Zusatz nicht, daß eine solche Bescheinigung das Schwangerschaftskonfliktgesetz einfach unterläuft, gar `aushebelt´ oder einzelne Bestimmungen in einem rechtlichen Sinne außer Kraft zu setzen versucht. Wir wollen mit aller Klarheit feststellen, daß es eine moralische Unmöglichkeit ist, den zum Lebenserhalt bestimmten Beratungsnachweis zugleich im Zusammenhang einer Abtreibung zu benutzen. Die Kirche ist der Überzeugung, daß sie eine solche letzte, ethisch orientierte Zuspitzung im Sinne einer wirksamen Aufforderung vornehmen darf und muß."

Den vom Papst verlangten Satz hält Lehmann nur für einen Zusatz, durch den "die Dringlichkeit eines Einsatzes für das Leben auch sprachlich bis zum äußersten gesteigert" wird — "sprachlich" noch stärker als die eigene Formulierung und "moralisch" gültig, aber nicht rechtlich. Auf der Ebene des Rechtes gilt: Es muß "deutlich gesehen werden, daß wir auch mit diesem Zusatz in der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung bleiben wollen und bleiben können." Folgerichtig ersucht Bischof Lehmann die zuständigen Instanzen nicht um eine Änderung des Gesetzes, sondern bittet um "ihr Verständnis" und für die kirchliche Beratung um die "Anerkennung im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung", da sie doch "alle gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale aufweist"!

Während also Bischof Lehmann beschwörend feststellt, daß die kirchliche Beratung "alle gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale" aufweist und daher staatlich anzuerkennen sei, sagt der Papst, die Bescheinigungen der Kirche dürften eben nicht die nach dem Gesetz "notwendige Voraussetzung für die straffreie Durchführung der Abtreibung" besitzen. Das ist die Gretchenfrage: "Entscheidend" - so wieder Johannes Paul II. - für die Wertung des Vorschlags ist die Frage, ob der am Ende stehende Text weiterhin die Verwendung des Scheins als Zugang zur Abtreibung gestattet." Wenn ja, dann muß er aufgegeben werden, wenn nein, ist er annehmbar (wenn auch vielleicht überflüssig).

Übrigens spürt auch Bischof Lehmann das Dilemma, wenn er im ZDF-»Heute-Journal» sagt: «Seit Jahren sage ich schon, daß wir keine Tricks wollen, und das war das erste bei mir, daß ich selber dieser Lösung gegenüber auch etwas Vorbehalte hatte, weil ich keine trickige Angelegenheit will. Aber es liegt doch in der Sache selber eine Spannung drin, die ich nicht auflösen kann.» Es wäre gut zu wissen, worin er sein Unvermögen begründet sieht. Denn die "Spannung" ist, genau besehen, nichts anderes als der Widerspruch zwischen Bischof Lehmann und dem Papst: Was Abtreibung betrifft, sind sie sich auf der moralischen Ebene einig, nicht aber in der Frage des Rechtes und der Mitwirkung an Abtreibungen. Treffend bringt R. Beckmann die Sache auf den Punkt: "Während der Papst in völliger Klarheit die Nutzung des Beratunsscheines für straffreie Abtreibungen ausschließen will, streben die Bischöfe die Anerkennung des geänderten Beratungsscheines als Straflosigkeitsvoraussetzung geradezu an." Aber damit "hat der Papstbrief vom 3. Juni sein Ziel verfehlt"(). Ganz ähnlich spricht auch G. Horst von einem "Januskopf": "Dem Papst zugewandt erklärt man, daß das, was man da austeilt, nicht für eine Tötung verwandt werden kann, der beratenden Frau zugewandt versichert man das Gegenteil"().

Es ist, wie wenn eine Regierung, die im Rahmen der Abrüstung Panzer verschrotten muß, die Anweisung gibt, auf die intakten Waffensysteme nur aufmalen ließe: Dieser Panzer kann nur zum Ziehen landwirtschaftlicher Geräte benützt werden. Es gibt wohl niemand, der dies als Friedenssicherung bezeichnen würde.

 

V. Kritische Anfragen

"Ein katholischer Bischof darf und muß auch dem Papst gegenüber seine in der Erfahrung gewonnenen und durch eine Gewissensprüfung gefestigten Einsichten darlegen - und dies auch durchaus beharrlich -, aber es kann keine grundsätzlich illoyale Konfliktstrategie geben." So skizziert Bischof Lehmann einleitend seine Ausführungen, und im Sinne eben dieses Freimutes sind auch seine Überlegungen und der ganze Vorgang einer kritischen Prüfung zu unterziehen:

 

 

V. Anmerkungen zur Entscheidung der Deutschen Bischöfe bezüglich des "Beratungs-Scheins", zu meiner Kritik und zur Kritik an meinem Einspruch (nur im Internet)

1. Kurze Darlegung meiner Position

Die genaue Lektüre des päpstlichen Dokumentes zeigt: Der Papst ist gegen jede Form von Mitwirkung an Abtreibung und er ist für jede nur erdenkliche Beratung und Hilfe. Aber: Es gibt keine mittlere Lösung. Wenn er einen Schein zuläßt, dann nur unter der Bedingung, daß er "ganz und nur" Beratungs-Schein ist und nicht "auch ein bisschen" Abtreibungs-Schein!

Um dem Wunsch des Papstes zu entsprechen, haben sich die Bischöfe entschlossen, auf den "Schein" den Satz zu drucken: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden". Gleichzeitig aber hat Bischof Lehmann angekündigt: Wenn der Staat den Schein mit diesem Aufdruck nicht mehr als gesetzes-konform und als Voraussetzung zur Abtreibung nötig anerkennen sollte, werde man sogar zu Gericht gehen. Inzwischen haben die Behörden bereits signalisiert: Doch, mit oder ohne Aufdruck, der Schein wird weiter anerkannt.

Ist es vorstellbar, daß der Papst, der uns "Evangelium vitae" schenkte, nur einen zusätzlichen Satz forderte, sonst aber alles beim Alten belassen haben wollte? Das kann doch wohl nicht das sein, was der Papst zu sagen beabsichtigte! Zu wenig wäre auch die Haltung: Wir finden uns damit ab, daß man den Schein trotz unseres Aufdruckes "mißbraucht". Denn der Papst hat in Nr. 3 seines Briefes geschrieben: "Entscheidend für die Wertung des Vorschlags ist die Frage, ob der am Ende stehende Text weiterhin die Verwendung des Scheins als Zugang zur Abtreibung gestattet." Das heißt: Wenn auch der neue Schein den "Zugang zur Abtreibung" ermöglicht, muß er aufgegeben werden. Weiter unten fordert der Papst die Bischöfe auf klarzustellen, daß der Schein nicht im Sinn der freien Abtreibung verwendet werden "kann". Wenn er also doch so verwendet werden "kann" - ganz zu schweigen davon, daß man diese Verwendungs-Möglichkeit einfordert! -, folgt: Es bleibt nur die Möglichkeit des Ausstiegs.

Wenn jemand auf einen Panzer das Wort "Traktor" pinselt, bleibt es immer noch ein Panzer. Ein Traktor ist das Ding erst dann, wenn die Waffen ausgebaut oder unbrauchbar gemacht worden sind. Ist das nicht möglich, muß man den ganzen Panzer verschrotten.

Darum, auf Grund dieser Überlegung, habe ich die Deutschen Bischöfe inständig gebeten, ihre Entscheidung zu überdenken.

2. Weitere Überlegungen zu meinem Konflikt mit den Deutschen Bischöfen

Ich bin mit den Deutschen Bischöfen im Nein zur Abtreibung ganz und gar einig und auch darin, daß alles getan werden muß, die Zahl der Abtreibungen zu senken. Natürlich ist grundsätzlich auch das Bemühen zu bejahen, in der staatlichen Beratung eingebunden zu bleiben. Die Bischöfe haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und die Tatsache, daß Bischöfe im Laufe der Zeit ihre Position geändert haben, zeigt, daß es sich um eine heikle Frage handelt. Übrigens ist es auch für jeden Katholiken selbstverständlich, daß eine solche Entscheidung nicht unfehlbar ist und man daher sehr wohl zu einer anderen Überzeugung gelangen kann als die Bischöfe.

Mein Differenz-Punkt im Verhältnis zu der bischöflichen Entscheidung betrifft einzig und allein die Frage, ob das Ausstellen von den "Scheinen" mit dem neuen Aufdruck, die aber dennoch zur Abtreibung verwendet werden können, nicht doch eine zwar ganz ungewollte, aber tatsächlich verhängnisvolle "Mittäterschaft" darstellt. Das und nur das ist die Frage, die die Öffentlichkeit spaltet.

Tatsächlich sind viele Menschen, vor allem in Kreisen der Lebensschützer und weit über die Grenzen Deutschlands hinaus, betroffen und ratlos, weil sie, wie ich, überzeugt sind, daß die Argumente der Deutschen Bischofs-Konferenz nicht halten und die Entscheidung falsch ist. Dasselbe Bild ergibt sich aus dem Blick auf die Medien: Natürlich, der Ton war oft gehässig, schadenfroh, gemein und vor allem heuchlerisch. Dennoch muß man zugeben: Das Medienecho zeigt, daß eine breite Öffentlichkeit die Entscheidung der Deutschen Bischöfe nicht verstehen kann.

Wichtig ist jetzt, daß sich alle um Sachlichkeit, Sachlichkeit und nochmals Sachlichkeit bemühen. Jede Beschimpfung und Unterstellung ist zu unterlassen, und darum gehe ich auf diese auch gar nicht ein. Was mich betrifft, habe ich alles getan, um meine kritische Analyse von jeder Polemik freizuhalten. Den Leser bitte ich: Er möge Sätze, die er für "aggressiv" zu halten geneigt ist, genau lesen und zudem alles lesen, auch den früheren Artikel, den ich zum Thema geschrieben habe und der unter "Publikationen" auf meiner Homepage bereits abrufbar ist (kirchen.net/bischof/laun). Wer glaubt, eine auch nur zweideutige Formulierung im Sinn des persönlichen Angriffs zu finden, möge es mir mitteilen, ich werde den Satz ändern!

Es gibt seltene Situationen in der Kirche, in denen sich auch Bischöfe irren. Ein bis heute schmerzendes Beispiel sind die Österreichischen Bischöfe im Jahr 1938, als sie aufriefen, für den "Anschluß" zu stimmen, weil sie meinten, sie könnten mit diesem Zugeständnis an Hitler etwas erreichen. In solchen Situationen kann es nötig sein, auch öffentlich Widerspruch anzumelden – wie Paulus, der berichtet, er habe dem Petrus ins Angesicht widerstanden.

Meine Bitte an die Deutschen Mitbrüder ist nur: Wäre es nicht möglich, angesichts der vielen Einwände, die von ernsthaften Menschen (ich meine jetzt nicht mich selbst!) erhoben werden, die Entscheidung neu zu überdenken? Wenn ich sie, die Entscheidung und nicht die Bischöfe, angegriffen habe, dann nur, weil ich in meinem Gewissen überzeugt bin: Es geht bei dem Kampf um die Heiligkeit des menschlichen Lebens um eines der Fundamente des Abendlandes und der ganzen jüdisch-christlichen Tradition. Das kleinste Zugeständnis wäre ein Verhängnis.

 

VI. Verzicht auf den Schein: ein prophetisches Zeugnis

 

In: Kirche heute 10/1999,5-7.

Noch ist das Ringen um "den Schein" nicht zu Ende. Gerade auch wegen des lebhaften Interesses, das seine bisherigen Beiträge dazu gefunden haben, legt WB. Andreas Laun als behutsamer, aber auch engagierter Beobachter seine Gedanken dar: um der Einheit in der Wahrheit willen.

1. Tabuisierung des lebensfeindlichen Geistes heute

Das Hinaufschnellen der Abtreibungszahlen, aber noch mehr die gesellschaftliche Akzeptanz und die durch sie ermöglichte gesetzliche Legitimation der Abtreibung sind eines der schlimmsten "Zeichen unserer Zeit". Immer noch schrecklichere Berichte (z.B. darüber, wie man Kinder noch während des Geburtsvorgangs "abtreiben" kann) erreichen uns, aber die öffentlichen Medien filtern sie aus: die "political correctness" verbietet, darüber zu sprechen. Während man wieder und wieder eine wahrhaft dunkle Vergangenheit beschwört und aufarbeiten will, tabuisiert und verdrängt man jeden Gedanken, es könnte heute ein ähnlicher Geist am Werke sein wie damals. Sogar bei der Selektion der Behinderten mit Hilfe biologischer High-Tech-Verfahren tut man so, als gäbe es keine Parallelen zwischen einst und jetzt: "Beim Hitler gäbe es dich nicht", sagte neulich ein Mann zu einer Rollstuhlfahrerin auf offener Straße, und ich verstehe ihre Angst, wenn sie mir schreibt: "Wie lange wird der Staat Leute wie mich noch schützen?"

2. Aufgabe der Kirche: Prophetische Klarheit

In dieser Situation muß die Kirche die so leidvolle Frage des Beratungs-Scheines in absoluter Klarheit beantworten und zu einer unbezweifelbar katholischen Praxis finden. Der Mut zum prophetischen Zeichen und die Bereitschaft, den unvermeidlichen haßerfüllten Spott zu ertragen, sind in dieser Lage nicht "Werke der Übergebühr", sondern moralische Pflicht. Dabei müssen wir uns, die Katholiken und alle Menschen guten Willens, des Ernstes der Situation bewußt sein. Zu glauben, der Geist des Tötens werde sich schon auf Embryonen und Ungeborene beschränken, ist ebenso töricht wie es die Haltung jener war, die sich, nach dem treffenden Geständnis eines evangelischen Theologen, angesichts der anbrechenden Verfolgungen "damals" in Sicherheit wähnten: Die Juden? Wir sind ja keine Juden, auch keine Zigeuner, keine Katholiken... Aber dann, als auch die evangelischen Christen "drankamen", da war es zu spät.

So wie sich die Kultur des Todes über die ganze Welt verbreitet hat, bedarf es auch einer die Grenzen überschreitenden Anstrengung, sie zu bekämpfen, genauso wie bei AIDS oder bei der Rinderseuche BSE. Im Sinne dieser "übernationalen Solidarität" (zu der ich mich zuletzt noch durch eine Aussendung der Plattform "Wir sind Kirche" ermuntert fühle), möchte ich folgende Anmerkungen zum Stand der Diskussion machen:

3. Keine Aggressionen, keine Unterstellungen

4. Die zentrale Frage: Mitwirkung an Abtreibung – ja oder nein?

5. Kirchliche "Beratung" für Mädchenhandel? Ein gewagter Vergleich

6. Argumente, nicht Appelle ans Gewissen führen weiter

7. Schein und "Hemmschwelle zur Abtreibung"

8. Schein zerstört das Unrecht-Bewußtsein

9. Zahlen – Schein und Strafe

10. Die Mißachtung der Frauen

11. "Ergebnisoffene" Beratung?

12. Laien und Priester – alle haben die gleiche Gehorsamspflicht in der Kirche

13. Sachfrage – nicht Frage der Mentalität oder des "Machtstrebens"

Eine andere große deutsche Zeitung hat geschrieben: Für die Bildung des Gewissens, die der Verantwortung der Bischöfe besonders anheimgegeben ist, kommt alles auf die Klarheit an. Da kann man nur sagen: Ja, so ist es, und wir können nur hoffen und beten, daß das Ergebnis dieses leidvollen Prozesses die Klarheit bei allen, bei Bischöfen, Priestern und Laien sein wird. Dann gewinnt das Zeugnis der Kirche wieder jenen "Glanz der Wahrheit", der den Menschen Orientierung gibt.