Geschichte des Bauamtes

Seit wann gibt es das Bauamt 

Die Hofbaumeisterei (ab 1778 das Hofbauamt) ist erstmals urkundlich unter Erzbischof Leonhard von Keutschach (1495 bis 1519) erwähnt. Die Aufgaben der Hofbaumeisterei waren zu dieser Zeit vorwiegend der Straßenbau (z.B. Neubau der 1505 zerstörten Salzachbrücke in Salzburg), der Ausbau der Festung Hohensalzburg und der Wasserbau. 
Erst unter Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (1519 – 1540) sind die mit Bauaufgaben befassten Hofbaumeister namentlich genannt. Auch wird die Bauordnung von 1523 erwähnt.
 

  • Wer war der erste überlieferte Mitarbeiter der Hofbaumeisterei
    Reichart von Randwickl – 1522 bis 1525.

  • Bekannte Persönlichkeiten im Hofbauamt,  u.a.
    Andrea Bertoletto, Santino Solari, Antonio Dario, Caspar Zugalli

  • Was waren die Aufgaben des Hofbauamtes
    Beratung des Erzbischofs in allen Bauangelegenheiten, Vorbereitung und Veranschlagung jeder Bauführung und Überwachung der Baumaßnahmen.


Aufgaben des Bauamtes

Bauvorhaben im pfarrlichen Verwaltungsbereich
Das Bauamt ist Anlaufstelle für die Pfarren zur Beratung bei allen baulichen Maßnahmen, beginnend mit der Bauabsicht bis zur Umsetzung. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch Machbarkeitsstudien und Nutzungskonzepte.


Beratung bei Auftragsvergaben
Schriftliche Beauftragung an Planungsbüros, ausführende Firmen, Vergabegespräche. 


Beratung in Gewährleistungsfragen
Mängelfeststellung, Durchsetzung der Mängelbehebung, rechtliche Beratung in Zusammenarbeit mit dem Rechtsreferat. 


Bauvorhaben der Diözesanen Zentralverwaltung
Das Bauamt soll die Planung und Abwicklung aller Bauvorhaben der Diözesanen Zentralverwaltung durchführen – in Zusammenarbeit mit der Gebäudeverwaltung. 
Alle Bauvorhaben im Einflussbereich der Zentralverwaltung der Diözese werden im Regelfalle vom Bauamt geplant und abgewickelt. In Ausnahmefällen, in denen die gestellte Aufgabe die Leistungskapazität des Bauamtes überfordert, müssen auch solche Vorhaben extern durch freiberufliche Fachleute bearbeitet werden. 


Aufsichtsorgan-Aufsichtsbehördliche Stellung
Werden von den Pfarren Bauvorhaben ohne Bearbeitung durch das Bauamt abgewickelt, so muss das Bauamt von den Pfarren trotzdem über alle für die Beurteilung des Bauvorhabens relevanten Entscheidungen informiert werden. 
 

Budgeteingabe-Haushaltsplan
Unterstützung der Pfarren durch das Bauamt bei der Eingabe um Zuschüsse in der Direktion der Finanzkammer für den Haushaltsplan 
 

Subventionsprüfung
Ansuchen der Pfarren um Zuteilung budgetärer Mittel werden vom Bauamt geprüft. Die Zuteilung der Zuschüsse erfolgt durch die Finanzkammer-Direktion nach der Prüfung und der Freigabe durch das Bauamt.

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