Berechnung des Kirchenbeitrags für das Jahr 2019 wenn Sie lohnsteuerpflichtig oder einkommensteuerpflichtig sind:
Für lohnsteuerpflichtige Mitglieder: Geben Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (lt. Arbeitnehmerveranlagung des Finanzamtes) ein.
€
Für einkommensteuerpflichtige Mitglieder: Geben Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (lt. Einkommensteuerbescheid des Vorjahres) ein.
Davon werden 1,1 % berechnet und der allgemeine Absetzbetrag von € 56 abgezogen
Das ergibt einen Kirchenbeitrag vor Abzug eventueller kirchlicher Absetzbeträge von
Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag wird Ihnen vom Finanzamt gewährt:
Anzahl der Kinder für welche Sie Familienbeihilfen beziehen: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Ihr Kirchenbeitrag beträgt jährlich
Diese Berechnung kann die genaue Berechnung durch Ihre Kirchenbeitragsstelle nicht ersetzen.