Berechnung des Kirchenbeitrags für das Jahr 2009 wenn Sie lohnsteuerpflichtig oder einkommensteuerpflichtig sind:




Für lohnsteuerpflichtige Mitglieder:
Geben Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (lt. Arbeitnehmerveranlagung des Finanzamtes) ein oder rechnen Sie Ihre monatliche Lohnsteuerbemessung mal 12 (Diese ist auf Ihrem mtl. Einkommensnachweis ersichtlich und ergibt sich aus Ihrem monatlichen Bruttogehalt minus Sozialversicherungsbeitrag sowie event. staatl. Freibeträge).

 


Für einkommensteuerpflichtige Mitglieder:
Geben Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (lt. Einkommensteuerbescheid des Vorjahres) ein.


Davon werden 1,1 % berechnet und der allgemeine Absetzbetrag von € 48 abgezogen

Das ergibt einen Kirchenbeitrag vor Abzug eventueller kirchlicher Absetzbeträge von



Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag wird Ihnen vom Finanzamt gewährt:

Ja Nein
 



Anzahl der Kinder für welche Sie Familienbeihilfen beziehen:



Ihr Kirchenbeitrag beträgt jährlich
(Berechnung ausdrucken)

Diese Berechnung kann die genaue Berechnung durch Ihre Kirchenbeitragsstelle nicht ersetzen.

Ihre finanziellen Belastungen bzw. Ihre persönliche Situation kann nur im Zuge eines persönlichen Gesprächs berücksichtigt werden.
Besuchen Sie uns mit den entsprechenden Unterlagen oder rufen Sie uns an!
Der Mindestkirchenbeitrag für lohnsteuerpflichtige Personen beträgt € 17,00
Der Mindestkirchenbeitrag für einkommensteuerpflichtige Personen beträgt € 90,10