Für lohnsteuerpflichtige Mitglieder: Geben Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (lt. Arbeitnehmerveranlagung des Finanzamtes) ein oder rechnen Sie Ihre monatliche Lohnsteuerbemessung mal 12 (Diese ist auf Ihrem mtl. Einkommensnachweis ersichtlich und ergibt sich aus Ihrem monatlichen Bruttogehalt minus Sozialversicherungsbeitrag sowie event. staatl. Freibeträge).
€
Für einkommensteuerpflichtige Mitglieder: Geben Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen (lt. Einkommensteuerbescheid des Vorjahres) ein.
Davon werden 1,1 % berechnet und der allgemeine Absetzbetrag von € 47 abgezogen
Das ergibt einen Kirchenbeitrag vor Abzug eventueller kirchlicher Absetzbeträge von
Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag wird Ihnen vom Finanzamt gewährt:
Anzahl der Kinder für welche Sie Familienbeihilfen beziehen: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Ihr Kirchenbeitrag beträgt jährlich (Berechnung ausdrucken)
Diese Berechnung kann die genaue Berechnung durch Ihre Kirchenbeitragsstelle nicht ersetzen.
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