Heirat und Taufe in Aurach

Sakramente – Zeichen der Liebe Gottes

Die Kirche kennt 7 Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Bußsakrament, Krankensalbung, Weihe und Ehe. In der Taufe werden verlorene Menschenkinder zu geborgenen Kindern Gottes; durch die Firmung werden Schwache zu Starken; durch die Beichte werden Schuldige zu Versöhnten, durch die Eucharistie werden Hungrige zum Brot für andere; durch die Ehe wie durch die Priesterweihe werden Individualisten zu Dienern der Liebe; durch die Krankensalbung werden Verzweifelte zu Menschen der Zuversicht (YOUCAT 173).


Taufe

Die Taufe ist die Grundlage des christlichen Lebens. Durch Taufe, Firmung und Eucharistie erfolgt die Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft der Christen. „Die Taufe ist das Sakrament der Wiedergeburt durch das Wasser im Wort.“ (Catechismus Romanus 2,5)
Sie wollen Ihr Kind taufen lassen:

Sie wollen ihr Kind bei uns taufen lassen:

(Haupt-) Wohnsitz Aurach oder Jochberg: Die Anmeldung zur Taufe und die Vereinbarung eines Tauftermins erfolgt im Pfarrhof Jochberg, sonst ist das jeweilige (Haupt-) Wohnsitzpfarramt zuständig, das mit dem vollständig ausgefüllten Taufprotokoll die Tauferlaubnis erteilt. Das Taufgespräch mit Pfarrer oder Diakon dient der Vorbereitung der Taufe und der Klärung verschiedener Fragen, zum Beispiel: Wer trägt die Fürbitten vor?, Welche Lieder werden gesungen? etc.


Um die Vorbereitung der Taufe zu erleichtern, bitten wir Sie folgende Dokumente beim Taufgespräch mitzubringen (vor allem, wenn der Hauptwohnsitz NICHT Aurach und Jochberg ist):

• Meldezettel des Täuflings, falls die Wohnadresse dem Pfarrer nichtbekannt ist.
• Aktuelle Geburtsurkunde des Täufling (Formular „mit Angabe der Eltern“)
• (ggf.) Trauungsschein der Eltern
• (ggf).) standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
• Taufscheine der Eltern u. des/der Taufpaten


Taufpate kann sein wer:

• das 16. Lebensjahr vollendet hat
• römisch katholisch ist (nicht ausgetreten ist!)
• bei der Erstkommunion war
• gefirmt ist
• nicht Vater oder Mutter des Täuflings ist


Taufzeuge kann sein, wer

• getauft ist,
• einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört
• nur zusammen mit einen katholischen Paten Taufzeuge sein kann


Trauung

„Ich verspreche dir die Treue in guten wie in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“ Dieses gegenseitige Versprechen geben sich Brautleute bei der Eheschließung vor dem Priester bzw. Diakon, den Trauzeugen, Verwandten und Freunden, im Angesicht der Kirche und in der Verantwortung vor Gott.

Sie wollen in unseren Pfarrkirchen zum Hl. Rupert in Aurach oder zum Hl. Wolfgang in Jochberg heiraten:

Zuständig für die Aufnahme des Trauungsprotokolls (Feststellung der Ehe- und Konsensfähigkeit) ist das (Haupt-)Wohnsitzpfarramt der Braut oder des Bräutigams. Mit dem vollständig ausgefüllten Trauungsprotokoll wird die Erlaubnis zur Eheschließung erteilt. Nicht Österreichische Pfarrämter leiten das Trauungsprotokoll an die zuständigen Stellen weiter. Die Trauung kann erst vorgenommen werden, wenn ALLE erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Organisatorische Vorbereitungen (Hochzeitsmahl, etc.) sollten erst danach erfolgen.

Um die Vorbereitung der Taufe zu erleichtern, bitten wir Sie folgende Dokumente beim Erstgespräch mitzubringen (vor allem, wenn der Hauptwohnsitz NICHT Aurach und Jochberg ist):

• Amtlicher Lichtbildausweis
  (falls Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind)
• Geburtsurkunde
• Meldenachweis, wenn Adresse nicht bekannt ist
• Staatliche Heiratsurkunde
• Taufschein (von getauften Personen zusätzlich)

Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit ihnen und stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung (siehe Kontakt).