Die Firmung

Mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die „Sakramente der christlichen Initiation“. Der Empfang der Firmung ist zur Bestätigung und Vollendung der Taufgnade notwendig (Katechismus der kath. Kirche 1285). „Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommen der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; der Gefirmte ist als wahrer Zeuge Christi in Wort und Tat bereit den Glauben zu verbreiten und zu verteidigen.“ (Lumen Gentium 11)

Voraussetzung für die Firmung ist, dass der Firmkandidat getauft ist und er die persönliche und innere Bereitschaft dazu hat. Diese Bereitschaft äußert sich unter anderem in der Teilnahme an der Firmvorbereitung und im Mitfeiern der Eucharistie. Die Firmung erfolgt in der Regel im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.

Der Firmpate muss römisch-katholisch sein und den Firmling in einer christlichen Lebensführung unterstützen und begleiten.

Das Sakrament der Firmung spendet der Bischof als Träger des Apostelamtes als ordentlicher Spender. Er kann andere Priester zu außerordentlichen Firmspender bevollmächtigen.

Bei der Firmung legt der Firmspender dem Firmkandidaten die Hand auf den Kopf, zeichnet mit geweihtem Öl (Chrisam) ein Kreuz auf dessen Stirn und spricht: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“.


Der Zeitpunkt der Anmeldung wird im Pfarrbrief oder in der Schule bekanntgegeben.

Die Firmlinge können sich dann im Pfarrhof anmelden.

Mitzubringen sind:

  • Taufschein des Kindes (Firmling)
  • Trauungsschein, bzw. staatliche Heiratsurkunde der Eltern
  • Taufschein der Paten

Die nächste Firmungtermin ist in Niedernsill am 16.06.2024 mit dem Firmspender Regens Tobias Giglmayr.