Zugegeben, dieser scheinbare Widerspruch ist schwer verständlich zu machen. Besonders dann, wenn es um"s liebe Geld geht. Dennoch, wenn wir zu unserem Beitragssystem stehen und wir es auch weiterhin wollen, wird eine gewisse Anzahl von Klagen und Exekutionen unvermeidlich sein.
Dabei gibt es keinen Zweifel, dass sich die Kirche bemüht, diese rechtlichen Schritte nur dann zu setzen, wenn alles andere gar nichts mehr geholfen hat:
- Bis es zur Mahnklage - mit der das Gericht feststellt, dass der Anspruch der Kirche zu Recht besteht - kommt, werden zehn (!) oder mehr Schritte gesetzt, um diese zu verhindern.
- Nach den schriftlichen Erinnerungen wird der Interventionsdienst aktiv: MitarbeiterInnen bemühen sich im persönlichen Gespräch die Situation abzuklären.
- Oft kann dabei der Beitrag reduziert oder in Härtefällen ganz erlassen werden. Auch eine Ratenvereinbarung wird angeboten.
- Natürlich gibt es aber auch "Schlamperer" oder jene, die es einfach "darauf ankommen" lassen. Eigentlich sind es nur diese wenigen, die das "schlechte Image" verursachen und für die ein relativ kostenintensiver Verwaltungsaufwand notwendig ist.
Die SachbearbeiterInnen in den Beitragsstellen sind verpflichtet, tatsächliche Notsituationen zu berücksichtigen und Härtefälle zu vermeiden. Im Sinne einer gerechten Beitragsermittlung ist es gerade in diesem Zusammenhang wichtig, dass Sie der Kirchenbeitragsstelle Ihre persönliche Situation bekanntgeben und dass Sie Ihr Einkommen nachweisen. |