Derzeit gelten folgende Regelungen
Was muss ich derzeit beim Besuch eines Gottesdienstes beachten?
- Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Achten Sie auf das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von mindestens zwei Meter zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen.
- Bei den Gottesdiensten wird eine Möglichkeit zur Handdesinfektion angeboten. Bitte nutzen Sie diese.
- Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin/ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien.
- Zum Friedensgruß kann derzeit leider kein Händeschütteln erfolgen, ein freundliches Zunicken ist aber gut möglich.
- Die Kommunion wird in Stille gereicht. Der/die Kommunionspender/in trägt ebenfalls Mund-Nasen-Schutz. Die Worte „Der Leib Christi“ entfallen ebenso wie das laut gesprochene „Amen“.
- Die Handkommunion ist dringend empfohlen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist.
- In den Kirchen gibt es Willkommensdienste, Platzmarkierungen oder Plakate, die Ihnen dabei helfen sollen, die Maßnahmen einzuhalten. Bitte halten Sie sich an diese Anweisungen.
Die grundlegenden Bestimmungen der Bischofskonferenz können in der aktuellen Fassung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste auf www.bischofskonferenz.at nachgelesen werden.
Welche zusätzlichen Regeln sind bei Gottesdiensten unter freiem Himmel zu beachten?
- Für Gottesdienste im Freien gelten die allgemeinen Regeln öffentlicher Gottesdienste. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.
- Die wichtigste Grundregel bleibt der Mindestabstand von zwei Metern.
Welche Alternativen gibt es zum Gottesdienstbesuch?
Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können auch Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream etc.) eine Unterstützung sein. Modelle für das Feiern von Hausgottesdiensten werden unter www.trotzdemnah.at bereitgestellt.
Welche Regelungen gelten für Veranstaltungen?
Alle Veranstaltungen sind vorerst untersagt.
- Das betrifft auch Gruppentreffen im Zusammenhang mit der Sakramentenvorbereitung, Seniorentreffen, Familienkreise, Pfarrcafé, Flohmärkte, Bildungsveranstaltungen, ...
- Notwendige Sitzungen von Pfarrgemeinderäten, Pfarrkirchenräten, ... dürfen weiterhin stattfinden. Es müssen alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden und die Sitzungen aufgrund der Ausgangsbeschränkung vor 20 Uhr beendet sein.
- Veranstaltungen via Telefon oder Videokonferenz können selbstverständlich stattfinden.
Welche Vorschriften gelten beim Gesang während des Gottesdienstes?
Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin/ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.
Welche Bestimmungen gelten für Begräbnisse?
- Für Begräbnisgottesdienste in der Kirche und am Friedhof gelten die unter Punkt 1 beschriebenen Bestimmungen für Gottesdienste sowie auf dem Friedhof und Aufbahrungshallen eine Beschränkung von 50 Personen.
Wird derzeit noch die Krankenkommunion nach Hause gebracht?
Ja. Unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (Abstand, Handdesinfektion) kann die Krankenkommunion nach vorheriger Absprache mit den Angehörigen nach Hause gebracht werden.
Welche Regelungen gelten für Taufen?
Tauffeiern können nur im kleinsten Kreis stattfinden.
Welche Regelungen gelten für Trauungen?
Trauungen können nur im kleinsten Kreis stattfinden.
Ist beichten möglich?
Ja. Die Beichte kann derzeit allerdings nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Abstand von 2 Metern gewahrt bleiben kann.
Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein; andernfalls ist das Tragen von FFP2 Masken notwendig.