Hier finden Sie hilfreiche Dokumente mit Informationen rund um Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im kirchlichen Bereich.
Gottesdienste
Regelungen und Hinweise der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier der Heiligen Woche und von Ostern 2021
Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste - gültig ab 23. März 2021
pdf-Dokument zum Downloaden (23. 3. 2021)
Übersicht zu Gottesdiensten und weiteren kirchlichen Veranstaltungen
pdf-Dokument zum Downloaden (15. 2. 2021)
Informationen bezüglich der Feier der Gottesdienste ab 7. Februar 2021
pdf-Dokument zum Downloaden (4. 2. 2021)
Veranstaltungen & Treffen
Alle Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Das betrifft auch Gruppentreffen im Zusammenhang mit der Sakramentenvorbereitung, Seniorentreffen, Familienkreise, Pfarrcafé, Flohmärkte, Bildungsveranstaltungen, ...
Veranstaltungen via Telefon oder Videokonferenz sind selbstverständlich erlaubt.
Übersicht zu Gottesdiensten und weiteren kirchlichen Veranstaltungen
pdf-Dokument zum Downloaden (15. 2. 2020)
Trauung
Trauungen sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Taufe
Tauffeiern können nur im kleinsten Kreis stattfinden.
Erstkommunion und Firmung
Informationen zur Firmung und Erstkommunion finden Sie auf Homepage der Jungen Kirche: www.diejungekirche.at
Feier des Sakraments der Versöhnung
Die Beichte ist nur außerhalb des Beichtstuhles möglich, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens 2 Meter) gewahrt bleiben können.
Das Tragen von MNS ist (v.a. bei einem längeren Gespräch) angeraten. Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein.
Seelsorge in Alten- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern
Seelsorge in Alten- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern
Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet.
Bei der Krankenkommunion (und beim Viaticum) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
Begräbnisse
Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste (Messfeier/Wort-Gottes-Feier) unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Für sie gelten die Regeln der aktuellen Rahmenordnung der Bischofskonferenz.
Kinder & Jugend
Informationen zur Jungschar- und Jugendarbeit finden sie auf der Homepage der Jungen Kirche: www.diejungekirche.at
Chorarbeit
Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Eine Kantorin/ein Kantor soll wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten.
Richtlinien für die Chorarbeit
Diözesanbedienstete
Vereinbarung Sonderbetreuungszeit Corona
Mitarbeiter-Info
Vereinbarung Sonderbetreuungszeit Corona Word-Dokument
Mitteilung für Diözesanmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
pdf-Dokument zum Downloaden (18. 3. 2021)