Insgesamt sind nach den Daten des UN – Flüchtlingshochkomissariates (UNHCR) Jahresbericht 2015 derzeit mehr als 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Davon fliehen knapp 40 Millionen Menschen an einen Ort innerhalb ihres Landes. Nur ein Drittel der Flüchtlinge weltweit verlässt ihr Heimatland. Die Menschen fliehen vor Kriegen, Verfolgung und Unterdrückung, Klimakatastrophen oder Hunger.
Nein, es gibt bis auf wenige kleine Ausnahmen keinen legalen Weg nach Europa. Flüchtlinge bekommen keine Visa und können folglich nicht legal nach Europa einreisen. Somit bleibt kein anderer Weg, als sich an Schlepper zu wenden.
Ein Schlepper, ist jemand der willentlich einen Menschen dabei unterstützt in einen Staat illegal einzureisen oder diesen zu durchqueren.
Sehr oft legt die gesamte Großfamilie, Freunde oder das gesamte Dorf ihre Ersparnisse zusammen, um einem Menschen die Flucht zu ermöglichen.
Die Flucht ist gefährlich. Es begibt sich der/die auf die Flucht, dem/der man am ehesten zutraut, am Ziel anzukommen. Gute Voraussetzungen sind vor allem Gesundheit und Jugend. Die Familie hofft, dass er/sie es schafft, in einem sicheren Land eine neue Existenz aufzubauen. Nur die engste Familie (Ehepartner, Kinder) darf nachziehen.
Seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es die Genfer Flüchtlingskonvention, die den Umgang mit Flüchtlingen regelt. Auch Österreich hat diese Konvention unterschrieben und sich damit verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen. In einem rechtlichen Verfahren wird festgestellt, ob eine Person Asyl und damit Schutz in Österreich erhält.
Mitte der 1950er Jahre kamen 180.000 Flüchtlinge aus Ungarn nach Österreich. 10 Prozent davon blieben. 1968 versorgte Österreich etwa 162.000 Flüchtlinge aus der damaligen Tschechoslowakei. 12.000 davon fanden in Österreich ihre neue Heimat. In den 1990er flohen 115.000 Menschen vor dem Krieg in Jugoslawien nach Österreich. Mehr als 60.000 dieser Flüchtlinge fanden in Österreich ein neues zu Hause.
Die Zahl der Asylanträge ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: 2010 wurden 11.012 Anträge gestellt, 2013 17.503, 2014 28.027 und im Jahr 2015 waren es 88 151. (Daten laut Innenministerium.)
Die Zahl der positiven Asylverfahren ist in den vergangenen Jahren ebenfalls kontinuierlich gestiegen, genauso kontinuierlich ist die Zahl der negativen Verfahren zurückgegangen: 2010: 2.977 positive Asylverfahren und 13.290 negative Verfahren. 2011: 3572 positive und 11.553 negative Verfahren. 2012: 3.680 positive und 10.745 negative Verfahren. 2013: 4.133 positive und 10.379 negative Verfahren. Im Jahr 2014 gab es bis November 5.029 positive und 7.016 negative Verfahren. (Daten laut parlamentarischer Anfrage.)
Flüchtlinge erhalten in Österreich nur dann Zuschüsse, wenn keine Eigenmittel vorhanden sind.
Asylwerber in Vollversorgung (Unterbringung und drei Mahlzeiten täglich) erhalten 40 Euro Taschengeld pro Monat.
Asylwerber in Selbstversorgerhäusern (Unterbringung, aber keinerlei Versorgung) erhalten täglich 5,50 Euro zur Sicherstellung der Verpflegung. Das macht pro Monat zwischen 165 und 170,50 Euro aus. Für Kinder werden pro Monat 100 Euro ausbezahlt.
Flüchtlinge, die privat untergebracht sind (eigener Mietvertrag,…), erhalten für den Lebensunterhalt 215 Euro pro Monat für Erwachsene und 100 Euro für Kinder. Dazu kommen Mietzuschüsse (150 Euro für eine erwachsene Einzelperson bzw. 300 Euro für eine Familie.) aus dem die gesamten Miet-, und Betriebskosten zu decken sind.
Zusätzlich dazu kommen bei allen Unterbringungsformen jährliche Leistungen für Schulhilfe (200 Euro pro Kind und Schuljahr) sowie eine Bekleidungsbeihilfe in Höhe von jährlich € 150,-- die in Form von Gutscheinen ausgezahlt wird.
AsylwerberInnen dürfen keiner Lohnarbeit nachgehen. AsylwerberInnen haben während ihres Verfahrens nur mit einer besonderen Bewilligung (befristeten) Zugang zum Arbeitsmarkt (es gilt das Ausländerbeschäftigungsgesetz). In der Praxis können AsylwerberInnen in Saisonbeschäftigungen zum Beispiel als Erntehelfer oder im Tourismus arbeiten.
Eine gesondert Regelung gilt für gemeinnützige Tätigkeiten bei Gebietskörperschaften (Städte/Gemeinden). In diesem Rahmen können bei eigenen Projekten kleine Arbeiten in der Gemeinde übernommen werden.
Die Caritas holt keine Flüchtlinge ins Land, sondern setzt sich dafür ein, dass in Österreich bereits aufhältige AsylwerberInnen entsprechend der Menschenrechte behandelt werden. Nicht jeder hat ein Recht auf Asyl, aber jeder hat ein Recht auf ein faires, rechtsstaatliches und den Menschenrechten entsprechendes Asylverfahren.
Die Asylverfahren können heute immer noch Jahre dauern. Die Caritas setzt sich daher für rasche und professionelle Verfahren ein, um schnell und genau zu klären, wer Asyl bekommt, und wer Österreich wieder verlassen muss.