Katholische Jungschar
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    Zusammenkünfte in "Coronazeiten"

    Sobald weitere Personen bei Aktivitäten der Jungschar- und Mini-Gruppe dabei sind, gelten für euch die Regeln für Zusammenkünfte (z.B. bei Familien-Ausflügen, Erstkommunionselternabende, Nikolausfeiern in größerem Rahmen, Pfarrfeste, Kirchenkonzerte, usw.).

    Zusammenkünfte dürfen mit folgenden Regelungen stattfinden (Stand 21.2.):

    Zusammenkünfte bis 10 Personen:

    • Zusammenkünfte bis maximal 10 Personen können ohne große Einschränkungen stattfinden (nur Erhebung von Kontaktdaten).

    Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen:

    • Alle TeilnehmerInnen müssen einen 3G-Nachweis vorweisen.
    • Erhebung von Kontaktdaten von allen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten (28 Tage lang aufbewahren).
    • In geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht. Zusätzlich im Freien, wenn kein 2-Meter-Abstand möglich ist.
    • Bei mehr als 50 TeilnehmerInnen ist zusätzlich ein COVID-Beauftragter zu bestellen, ein Präventionskonzept zu erstellen und die Zusammenkunft bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Außerdem darf die Zusammenkunft nur zwischen 05.00 und 24.00 Uhr stattfinden.
    • Bei mehr als 250 TeilnehmerInnen muss die Zusammenkunft zusätzlich von der Behörde genehmigt werden.

    Speisen und Getränke sind erlaubt:

    • Bei Zusammenkünften bis 50 Teilnehmenden.
    • Bei Zusammenkünften mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
    • Die Regeln für die Gastronomie gelten sinngemäß.

     

    Die genauen Regelungen findet ihr in der Verordnung des Gesundheitsministeriums:

    • 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung, v.a. §13 und §18 (aktuelle Fassung)

    Hinweise der Erzdiözese Salzburg:

    • Übersicht zu kirchlichen Zusammenkünften (23.12.2021) 

     

    Gottesdienste:

    Hier findet ihr die Regelungen der Bischofskonferenz und der Erzdiözese Salzburg, die für alle Gottesdienste verbindlich sind:

    • Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (ab 12.12.2021)
    • Präventionskonzept für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass (ab 15.9.2021)
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