Sie möchten schnell eine "grobe Information", ob der Ihnen vorgeschriebene Kirchenbeitrag Ihrem steuerpflichtigen Einkommen entsprechen kann?
Hier haben Sie dazu die Möglichkeit!
Bitte beachten:
- Diese Berechnung gilt nur für lohn- bzw. einkommensteuerpflichtige Mitglieder (ohne weitere Einkünfte) und nur für den Bereich der Erzdiözese Salzburg.
- Das steuerpflichtige Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen - abzüglich Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und event. vorhandener Freibeträge des Finanzamtes - ist auf der monatlichen Gehaltsabrechnung separat ausgewiesen und wird nur für 12 Monate herangezogen.
- Wir können hier nicht alle individuell möglichen Einkommens- und Ausgabensituationen berücksichtigen.
- Deshalb ist eine gültige Neuberechnung Ihres Kirchenbeitrages nur in der für Sie zuständigen Kirchenbeitragsstelle zulässig.
- Die Berechnung des Kirchenbeitrages erfolgt nach den Bestimmungen des Kirchenbeitragsgesetzes bzw. der Kirchenbeitragsordnung (KBO).