Kirchenbeitragsreferat
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Berechnung

Sie möchten schnell eine "grobe Information", ob der Ihnen vorgeschriebene Kirchenbeitrag Ihrem steuerpflichtigen Einkommen entsprechen kann? 

Hier haben Sie dazu die Möglichkeit!

 

Bitte beachten:

  • Diese Berechnung gilt nur für lohn- bzw. einkommensteuerpflichtige Mitglieder (ohne weitere Einkünfte) und nur für den Bereich der Erzdiözese Salzburg.
  • Das steuerpflichtige Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen - abzüglich Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und event. vorhandener Freibeträge des Finanzamtes - ist auf der monatlichen Gehaltsabrechnung separat ausgewiesen und wird nur für 12 Monate herangezogen.
  • Wir können hier nicht alle individuell möglichen Einkommens- und Ausgabensituationen berücksichtigen.
  • Deshalb ist eine gültige Neuberechnung Ihres Kirchenbeitrages nur in der für Sie zuständigen Kirchenbeitragsstelle zulässig.
  • Die Berechnung des Kirchenbeitrages erfolgt nach den Bestimmungen des Kirchenbeitragsgesetzes bzw. der Kirchenbeitragsordnung (KBO).
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