Neben dem steuerpflichtigen Einkommen gibt es aber noch weitere Beitragsgrundlagen. Weil der Kirchenbeitrag eben keine Steuer ist, sollte der Beitrag möglichst von allen Mitgliedern erbeten werden – entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Bitte beachten Sie: Wenn mehrere Einkommensarten auf Sie zutreffen, dann sind die einzelnen Teilbeiträge zusammenzuzählen!
Wenn Sie lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind:
Das steuerpflichtige Jahreseinkommen finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) in der fettgedruckten Zeile "Einkommen".