Kirchenbeitragsreferat
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Beitragsgrundlage

Steuerpflichtiges Einkommen

Neben dem steuerpflichtigen Einkommen gibt es aber noch weitere Beitragsgrundlagen. Weil der Kirchenbeitrag eben keine Steuer ist, sollte der Beitrag möglichst von allen Mitgliedern erbeten werden – entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Bitte beachten Sie: Wenn mehrere Einkommensarten auf Sie zutreffen, dann sind die einzelnen Teilbeiträge zusammenzuzählen!

Wenn Sie lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind:

Das steuerpflichtige Jahreseinkommen finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) in der fettgedruckten Zeile "Einkommen".

 

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