Kirchenbeitragsreferat
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Nachweis des Einkommens

Die Kirche will die persönliche Situation jedes Einzelnen berücksichtigen. Darum gibt es für Familien und außergewöhnliche Belastungen kirchliche Absetzbeträge. Sie vermindern den Kirchenbeitrag. Für die Inanspruchnahme kirchlicher Absetzbeträge ist der Nachweis Ihres Einkommens* bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle notwendig.

* Damit soll ein "doppelter" Vorteil nach Möglichkeit vermieden werden: Einerseits, weil das geschätzte Einkommen meist unter dem tatsächlichen liegt; andererseits, weil sonst auf dieses niedrigere Einkommen nochmals eine Ermäßigung gegeben würde.

 

So weisen Sie ihr Einkommen nach:

Angestellte, Arbeiter und Pensionisten

Sie erhalten jedes Jahr einen "Einkommensteuerbescheid" (Arbeitnehmerveranlagung). Schicken Sie diesen (oder eine Kopie) an die Kirchenbeitragsstelle, sobald Sie ihn haben. Das ist die günstigste Unterlage, weil schon alle staatlichen Freibeträge darin berücksichtigt sind.

Bei gleichbleibenden Bezügen ist es selbstverständlich auch möglich, den Jahreskirchenbeitrag aus einer monatlichen Gehaltsabrechnung (ohne Sonderzahlung) bzw. aus dem Pensionsbescheid zu errechnen.

Ein vielleicht schon zuviel eingezahlter Kirchenbeitrag wird Ihnen problemlos gutgeschrieben.

Einkommensteuerpflichtige Mitglieder

Wenn Sie Ihren Einkommensteuerbescheid erhalten, schicken Sie bitte gleich eine Kopie an die Kirchenbeitragsstelle bzw. beauftragen Sie Ihren Steuerberater damit. Für den Beitrag ist der Steuerbescheid des vergangenen Jahres maßgeblich.

Ein vielleicht schon zuviel eingezahlter Kirchenbeitrag wird Ihrem Beitragskonto problemlos gutschrieben.

Bei allen außergewöhnlichen Situationen

wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder persönlich an Ihre Kirchenbeitragsstelle.

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