Kirchenbeitragsreferat
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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Die Beitragspflicht beginnt mit der Volljährigkeit (18. Geburtstag). Um nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, erhalten junge Erwachsene ihre erste Beitragsvorschreibung erst für das Kalenderjahr, in dem der 20. Geburtstag liegt.

 

Aber auch wenn jemand schon älter als 20 Jahre ist, kann der Kirchenbeitrag ausgesetzt werden:

  • als Student/in, wenn das Einkommen neben dem Studium unter dem staatlichen Richtsatz liegt;
  • als Lehrling, wenn Sie nur die Lehrlingsentschädigung beziehen;
  • als Präsenz- oder Zivildiener;
  • wenn Sie in Karenz sind;
  • wenn Sie arbeitslos sind.

 

Damit Sie vom Kirchenbeitrag befreit werden können, bitten wir Sie die Kirchenbeitragsstelle über Ihre persönliche Situation zu infomieren. Der einfachste Weg dazu ist das Online-Formular „Informationsblatt für junge Erwachsene/Studenten“ . Die Höhe des Kirchenbeitrages hängt von Ihrem Einkommen ab, das wir aber nur von Ihnen erfahren können! Die Kirchenbeitragsstelle ist daher auf Ihre Mithilfe angewiesen; nur dann kann sie Ihre persönliche Situation berücksichtigen.Der Kirche sind die Anliegen von jungen Erwachsenen wichtig. Dabei nimmt sie nicht nur auf die finanzielle Lage Rücksicht, sondern sorgt sich auch um ihre sozialen Probleme. In zahlreichen Beratungsstellen erfahren Jugendliche Hilfe und Unterstützung. Diese Leistungen können aber nur durch die finanzielle Unterstützung aus Kirchenbeitragsmitteln angeboten und aufrecht erhalten werden. Deshalb ist der Kirchenbeitrag so wichtig, er ist die Basis für die Arbeit der Kirche mit Menschen und für Menschen.

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