Alle Kirchenbeiträge werden zu rund 70 Prozent für Pfarren und pastorale Aufgaben verwendet. Wenn Sie Ihren persönlichen Kirchenbeitrag noch genauer einer bestimmten kirchlichen Einrichtung zukommen lassen wollen, können Sie eine Zweckwidmung veranlassen. Dann werden 50 Prozent Ihres Kirchenbeitrags direkt dem Zweck Ihrer Wahl gewidmet. Mit der anderen Hälfte Ihres Kirchenbeitrags sichern Sie weiterhin die finanzielle Grundausstattung der Pfarren und diözesanen Einrichtungen.
Ihre Widmung tritt ab der nächsten Beitragszahlung in Kraft. Voraussetzung ist, dass Sie keine Rückstände haben und Ihren Kirchenbeitrag termingerecht bezahlen. Wir überweisen dann 50 Prozent Ihrer Beitragszahlungen an die von Ihnen gewählte Einrichtung.
Ihre Zweckwidmung gilt bis auf Widerruf. Widerrufen können Sie jederzeit entweder mit dem „Formular Widerruf“ oder durch eine neue Zweckwidmung.
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