Eheschließung

„Ich verspreche dir die Treue in guten wie in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“ Dieses gegenseitige Versprechen geben sich Brautleute vor dem Priester (oder Diakon), den Trauzeugen, Verwandten und Freunden im Angesicht der Kirche und in der Verantwortung vor Gott bei der Eheschließung.

Für das Sakrament der Ehe bedarf es jedoch einiger Voraussetzungen:

  • die Brautleute müssen kirchlich ledig bzw. verwitwet sein,
  • eine zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss vorausgegangen sein,
  • die Bereitschaft zu den wesentlichen Merkmalen einer Ehe wie z. B. Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und auf Elternschaft, Unauflöslichkeit, eheliche Treue etc. muss bestehen,
  • sowie die Benennung zweier Trauzeugen.


Wer sich für eine katholische Eheschließung entschieden hat, sollte sich frühzeitig mit dem Pfarramt der Gemeinde, in der einer der Partner wohnt, in Verbindung setzen. Im Gespräch mit dem Pfarrer werden der Hochzeitstermin und der Zeitpunkt für das Traugespräch festgelegt.

Folgende Dokumente sind von jedem Partner erforderlich:

  • neuer Taufschein, nicht älter als eine halbes Jahr (erhältlich im Pfarramt, wo sie getauft wurden)
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel (wenn dem Pfarrer nicht persönlich bekannt)
  • bei nur staatlichen Vorehen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
  • bei kirchlichen Vorehen: Trauungsschein, Sterbeurkunde


Im Traugespräch lernen sich das Brautpaar und der Seelsorger besser kennen. Neben dem Ablauf des Traugottesdienstes können auch persönliche Fragen besprochen werden. Die Brautleute erhalten auch Informationen über Ehevorbereitungskurse, die sich unter anderem mit dem Verständnis von Partnerschaft und dem kirchlichen Eheverrständnis auseinandersetzen. Außerdem wird im Traugespräch das „Trauungsprotokoll“ ausgefüllt, in dem die Personalien aufgenommen, die Frage nach eventuellen Ehehindernissen, nach der Freiwilligkeit der Eheschließung usw. aufgenommen werden.

Die öffentliche Ankündigung der Eheschließung, erfolgt in der Wohnsitzpfarre.

Wer kirchlich geheiratet hat, bleibt für die katholische Kirche ehelich gebunden, auch nach Trennung und Scheidung. Gegebenenfalls kann vom Diözesangericht festgestellt werden, ob eine Ehe schon von Anfang an aus rechtlicher Sicht nicht zu Stande gekommen ist. Was nachträglich eintritt, kann eine gültige Ehe nicht mehr ungültig machen.