Pfarrgemeinderat St. Konrad-Abersee

 

 

 

 

 

 

 mittendrin - ist das Motto für diese Pfarrgemeinderatsperiode 2022 - 2027

Papst Franziskus bringt es auf den Punkt: „Wir leben nicht in einer Ära des Wandels, sondern erleben einen Wandel der Ära!“ Umbrüche verunsichern und bisher Bewährtes bröckelt. Viel Vertrautes geht verloren. Wir haben die Chance Neues zu lernen. Der Wandel erzeugt Bewegung.

Auch unsere Filialpfarre erlebt diese Auswirkungen hautnah mit, wir befinden uns mittendrin in diesem tiefgreifenden Veränderungsprozess, dessen Tragweite noch nicht fassbar ist. Unsere Antwort darauf ist nicht Abwarten oder Rückzug. Vielmehr fordern die Zeichen der Zeit dazu heraus, im aufmerksamen Wahrnehmen und im Dialog mit den Menschen vor Ort Kirche neu zu entwickeln.

Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium, in einer katholischen Pfarrgemeinde. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen.

Ein Pfarrgemeinderat ist zu unterscheiden von Pfarrkirchenrat. Die Vermögensverwaltung nimmt im Auftrag des PGR der Pfarrkirchenrat (PKR) wahr. Der Pfarrkirchenrat vertritt auch die Pfarre in rechtsverbindliche Angelegenheiten nach außen.

Unsere Mitglieder im Pfarrkirchenrat:

Pfr. Thomas Bergner
Pfarrprovisor

Tobias Szegedi
Pfarrassistent

Christoph Eisl
PKR Obmann

Maria Mayrhauser (PGR-Obfrau)

Anna Maria Eisl

Stefan Mösl

Stefan Haas

Peter Beinsteiner

 

Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mitsorgenden Gemeinde. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Liturgie, Familie und Jugend. In diese Ausschüsse können teilweise auch Nichtmitglieder berufen werden.