“Alle Menschen sollen ein gutes Leben haben”, Joh 10, 10b
Dem Menschen auf Augenhöhe begegnen, auf jeden Menschen zugehen, ihn sehen, ihm Ansehen geben, sensibel sein für die die gern übersehen werden weil sie anders sind, weil sie uns herausfordern, weil sie uns berühren … sind zentrales Anliegen von Barrierefreiheit und Inklusion.
Jesus hat eine kompromisslose Haltung diesen „Anderen“ gegenüber, er spricht sie an, er begegnet ihnen mit Wertschätzung, er holt sie herein, er gibt sich mit ihnen ab, er nimmt sie ernst … dieses „es ist gut so wie du bist“ ist der Beginn des „Heil-Werdens“ eines jeden Menschen.
Barrierefreiheit, wie es die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen definiert, ist die Voraussetzung dafür.
Es gibt fünf Dimensionen der Barrierefreiheit
· soziale Barrierefreiheit,
Menschen mit Behinderung gehören dazu: in Kirche und Pfarrgemeinde, in Schule und Ausbildung, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Leben. Menschen mit Behinderung werden durch die frühe Trennung in der Schule und später im Berufsleben nicht mehr strukturell marginalisiert.
· Kommunikative Barrierefreiheit,
Menschen mit Behinderung haben Zugang zu den Kommunikationsmitteln, die sie individuell benötigen z.B. Gebärdendolmetsch, barrierefreie Web Seiten, Induktives Hören.
· Intellektuelle Barrierefreiheit,
(Gesetzes)Texte sind so formuliert, dass alle Menschen sie verstehen und wissen, was ihre Rechte sind, bzw. Übersetzung in „Leichte Sprache“, gut lesbare Schrift und Schriftgröße
· Physische Barrierefreiheit,
Barrieren sind durch Rampen, Aufzüge und andere Einrichtungen flächendeckend abgeschafft.
· Ökonomische Barrierefreiheit,
„Das Leben ist leistbar“, Menschen mit Behinderungen können, trotz ihrer oft schwierigen finanziellen Situation, an den Angeboten in den Pfarren teilnehmen, bzw. es gibt entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten.
Menschen mit Behinderung können selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen und sind finanziell unabhängig von ihrer Familie. Die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung ist nicht mehr höher als jene der Menschen ohne Behinderung.
Teilhabe und Teilgabe
Menschen mit Behinderungen wollen Teilhabe, d.h. sie gehören dazu, weil die Idee unserer Pfarren/unserer Kirche eine inklusive ist: Jede und jeder gehört dazu, weil jeder Mensch mit der gleichen Würde der Gottesebenbildlichkeit geschaffen ist.
Und Menschen mit Behinderungen wollen Teilgabe, d.h. Menschen mit Behinderungen geben ihren Beitrag zum Gelingen von Gemeinschaft in unseren Pfarren. Dadurch entsteht eine besondere Qualität des Miteinanders.
Papst Franziskus fordert Inklusion und Solidarität
Papst Franziskus hat eine fortwährende Diskriminierung von Menschen mit Behinderung angeprangert und ihre Inklusion gefordert. Oft herrsche die Einstellung, die Betroffenen seien im "vergoldeten Gehege" oder in "Reservaten der frömmelnden Fürsorge und des Wohlfahrtsstaates" besser aufgehoben, weil sie dort den "Rhythmus des künstlichen Wohlbefindens" nicht störten, sagte Franziskus.
Der Papst betonte, das Leben ohne Gemeinschaft mit Menschen mit Behinderung sei eine "Selbsttäuschung". Ein solches Leben verkenne den wahren Sinn des Lebens, der auch die Annahme von Leid und Begrenzung verlange. Zugleich kritisierte Franziskus einen übersteigerten Perfektionismus. "Die Welt wird nicht besser, wenn sie nur aus augenscheinlich 'perfekten' Menschen besteht", betonte er. Nötig sei dazu vielmehr Solidarität unter den Menschen, gegenseitige Annahme und Achtung.
Seit 1.1.2016 gilt die gesetzlich verankerte Barrierefreiheit. Als barrierefrei gelten bauliche und sonstige Anlagen wenn sie für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ zugänglich und nutzbar sind (BGStG: Behindertengleichstellungsgesetz §6 Abs.5).
Alle Angebote die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen barrierefrei zugänglich sein. Also Einrichtungen bei denen es um den „Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sowie um Zugang zu Informations- und Kommunikationsdiensten“ geht (UNBRK: UN-Behindertenrechtskonvention Art. 9).
Definition Behinderung
Zu den Menschen mit Behinderung zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. (lt. BGStG §3).
Für alle Fragen rund um die fünf Dimensionen von Barrierefreiheit und für Themen um Inklusion bin ich gerne Ihre Ansprechperson, ich freue mich mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und Sie zu unterstützen!
Barbara Schubert
Pastoral mit Menschen mit Behinderung
Seelsorgeamt, Erzdiözese Salzburg
Tel. +43 (0) 676/ 8746 2376
Email: barbara.schubert@seelsorge.kirchen.net