Das Sakrament der Firmung

Zur Bedeutung des Sakramentes

Die Firmung ist der letzte Schritt zur vollständigen Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche. Beruhend auf dem Pfingstereignis werden die Kandidatinnen und Kandidaten mit den Gaben des Heiligen Geistes gestärkt.

 

Vorgehensweise

Im Dekanat Tamsweg liegt das Firmalter bei 14 Jahren. Die gesamte Vorbereitung findet zentral und gemeinsam statt. Nähere Informationen zu einem ersten Informationsabend sowie dem Ablauf der Vorbereitung und der Feier selbst erhalten Sie über die Schule.

 

Voraussetzungen für KandidatInnen und PatInnen

Wer gefirmt werden soll muss durch die Taufe in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden sein. Bei den Patinnen bzw. Paten ist es wiederum so, dass diese oder dieser Teil der röm.-kath. Kirche, selbst getauft und gefirmt sowie mindestens 16 Jahre alt sein muss.