Katholische Jungschar
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    Erstkommunion und Corona

    Hier findet ihr Infos zu den geltenden Corona-Maßnahmen, die für die Erstkommunionvorbereitung relevant sind.

    • Regelungen für Vorbereitungstreffen
    • Alternativen zu Vorbereitungstreffen
    • Elternabende
    • Videoimpuls für den Elternabend
    • Erstkommuniongottesdienste

    Regelungen für Vorbereitungstreffen (Stand 1. Juni)

    Für Treffen bis 500 Personen gilt:

    • Gruppentreffen bis 500 Personen können ohne große Einschränkungen stattfinden. Natürlich könnt ihr selbst strengere Regeln (z.B. Masken) einfordern.

    Für Treffen mit mehr als 500 Personen gilt:

    • Bei Treffen mit mehr als 500 Teilnehmenden ist ein COVID-Beauftragter zu bestellen und ein Präventionskonzept zu erstellen. Eine Vorlage für das Präventionskonzept findet ihr hier.

    Wir raten euch zusätzlich zu folgenden Maßnahmen:

    • Grundprinzipien der Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, in die Armbeuge nießen...) einhalten.
    • Bitte entscheidet je nach Situation, ob in geschlossenen Räumen eine Maske getragen werden soll.
    • Kontaktpersonennachverfolgung: Erhebung der Kontaktdaten von Teilnehmenden (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Zusammenkunft (Aufbewahrungsfrist: 28 Tage nach Ende der Zusammenkunft).

    Erstkommuniongottesdienste

    Die ab 16. April 2022 geltende Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste wird per 1. Juni 2022 ausgesetzt.

    Bei Gottesdiensten im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung gelten die allgemeinen Regeln für Gottesdienste. Gerne stehen wir natürlich auch für den persönlichen Austausch zur Verfügung (siehe Ansprechpersonen).

    Bei der Erstkommunion:

    Bub übergibt Schale mit Hostien

    Für die Feier der Erstkommunion gelten folgende Regeln:

    • Ab 500 Mitfeiernden muss mit den Familien der Erstkommunionkinder ein Präventionskonzept abgesprochen werden. Vergleiche Präventionskonzept für Feiern aus einmaligen Anlass.
    • Die Regeln der Bischofskonferenz für die Feier der Eucharistie müssen eingehalten werden (es müssen keine Masken getragen werden).

    Regelungen für Gottesdienste:

    Die ab 16. April 2022 geltende Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste wird per 1. Juni 2022 ausgesetzt.

    Hier findet ihr die Regelungen der Bischofskonferenz und der Erzdiözese Salzburg, die für alle Gottesdienste verbindlich sind:

    • Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (ab 16.4.2022 - Ausgesetzt!)
    • Präventionskonzept für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass mit mehr als 500 Personen (ab 1.6.2022)

    Für Erstkommunionsverantwortliche ist es empfehlenswert, auch die aktuellen Informationen der Erzdiözese im Auge zu behalten: www.eds.at/corona-updates

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