Als gewähltes Gremium der Pfarre Aigen unterstützt der Pfarrgemeinderat (PGR) mitverantwortlich den Pfarrer für 5 Jahre.
Der Pfarrgemeinderat, vor allem der Vorstand, trifft im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung in den Fragen des pfarrlichen Lebens zusammen mit dem Pfarrer Entscheidungen.
Weitere Aufgaben sind u.a.:
Der Pfarrgemeinderat besteht für die Funktionsperiode 2017–2022 aus folgenden Mitgliedern: