Seelsorgeamt der Erzdiözese Salzburg
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Neben der Entscheidung zur Taufe braucht es weiters bestimmte Dokumente zur Anmeldung, einen Taufort, eine/n Taufpat:in und das Taufgespräch.

Herzlich willkommen zur Feier der Taufe!

Gott hat Sie in Ihrem Kind mit neuem Leben beschenkt.

Dafür wollen Sie danken und dieses Ereignis feiern.

Ihr Kind wollen Sie ganz bewusst unter den Segen Gottes stellen und der Gemeinschaft der Glaubenden anvertrauen. Deshalb soll Ihr Kind getauft und in die Katholische Kirche aufgenommen werden.

Wir freuen uns mit Ihnen über Ihr Kind, und dass es Teil unserer Gemeinde werden soll.

Organisatorische Hinweise für die Vorbereitung

Anmeldung zur Taufe

  • Zuständig für die Vorbereitung der Taufe ist das Pfarramt am Wohnsitz der Eltern des Taufkindes (Das zuständige Pfarramt finden Sie hier: fragdenschematismus.eds.at/wohnsitz)
  • Dokumente
    • Meldezettel des Taufkindes (falls die Wohnadresse der Pfarre nicht bekannt ist)
    • aktuelle Geburtsurkunde des Taufkindes (Formular „mit Angabe der Eltern“)
    • ggf. Trauungsschein der Eltern
    • ggf. Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde der Eltern
    • Taufscheine der Eltern und des Taufpaten / der Taufpatin (wenn nicht in Österreich getauft)

 

Ort der Taufe

Durch die Taufe wird das Taufkind Mitglied der Katholischen Kirche und auch der Pfarrgemeinde vor Ort. Daher wird die Taufe in der Pfarrkirche am Wohnort der Eltern oder in einer anderen Pfarrkirche gefeiert. Wenn möglich nehmen Vertreter:innen der Pfarre an der Feier teil, um diese Verbindung zur Pfarrgemeinde zum Ausdruck zu bringen. Nach Rücksprache mit dem Pfarrer kann die Taufe auch in einer Filialkirche erlaubt werden. An anderen Orten ist eine Taufe nicht möglich.

 

Taufpat:in

Aufgaben:

  • Sie bringen gemeinsam mit den Eltern das Taufkind zur Taufe.
  • Sie unterstützen die Eltern, das Taufkind im Glauben zu erziehen, und helfen dem Taufkind, ein christliches Leben zu führen.
  • Sie sind für das Taufkind Begleiter im Leben, besonders im Glaubensleben.

 

Voraussetzungen:

  • Er/sie muss geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu übernehmen.
  • Er/sie hat das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Er/sie ist volles Mitglied der Kirche (getauft, gefirmt, Erstkommunion empfangen).
  • Er/sie führt ein Leben, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
  • Vater oder Mutter des Taufkindes können nicht Pat:in sein.
  • Mitglieder anderer christlicher Gemeinschaften können zusätzlich zu einem katholischen Paten das Amt von Taufzeugen übernehmen.
  • Wenn jemand aus der Katholischen Kirche ausgetreten ist, kann er nicht Taufpat:in und auch nicht Taufzeug:in sein. Es könnte aber angeregt werden, im Hinblick auf die Patenschaft eine Wiederaufnahme in die Kirche zu überlegen.

 

Eltern:

Bei der Taufe erklären sich die Eltern bereit, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen, mit ihm zu beten und ihm zu helfen, seinen Platz in der Gemeinschaft der Kirche zu finden. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wird davon ausgegangen, dass auch die Eltern Mitglied der Katholischen Kirche sind. Wenn ein oder beide Elternteile nicht (mehr) römisch-katholisch sind, ist seitens der Pfarre eine Begründung für die Taufe und eine Erlaubnis des Ordinariates notwendig.

 

Taufgespräch

Damit sich die Eltern auf die Feier der Taufe vorbereiten können, werden sie zum Taufgespräch eingeladen. Es werden die Bedeutung der Taufe, die Taufsymbole, die Aufgaben der Eltern und Paten für die christliche Erziehung besprochen. Auch die Gestaltung der Feier der Taufe und praktische Fragen zu Taufkleid, Taufkerze usw. werden geklärt. Zum Taufgespräch soll nach Möglichkeit der/die Pat:in eingeladen werden.

 

 

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