Pfarrkirchenrat

PFARRKIRCHENRAT WERFENWENG

Die für 5 Jahre vom Pfarrgemeinderat nominierten Mitglieder des Pfarrkirchenrats unterstützen den Pfarrer in vermögensrechtlichen und baurechtlichen Angelegenheiten. Sie befassen sich mit der Erstellung und Kontrolle der Jahresein- und Ausgaben, helfen bei Baueingaben und der Umsetzung von Renovierungen und packen mitunter auch bei der einen oder anderen Arbeit an. Alles in allem ist der Pfarrkirchenrat, wie der Pfarrgemeinderat, ein unendlicher Schatz und eine Unerlässlichkeit für einen funktionierenden Pfarrbetrieb.