Für die finanzielle Vergütung der kirchenmusikalischen Tätigkeit von Organisten und Organistinnen sowie Chorleiterinnen und Chorleitern in der Erzdiözese Salzburg werden mit Rechtswirksamkeit vom 1. Jänner 2022 gemäß Beschluss der Ratsgremien im Konsistoriums vom 25. November 2021 die nachfolgenden Kategorien valorisiert.
Kategorie A I
Abgeschlossenes Universitätsstudium der Studienrichtung Kirchen-musik (2. Diplomprüfung): € 40,-
Kategorie A II:
Abgeschlossenes Universitätsstudium der Studienrichtungen Orgel, Chorleitung oder Musikpädagogik: € 33,-
Kategorie B:
Abgeschlossene Kirchenmusikausbildung an einem (Diözesan-) Konservatorium oder 1. Diplomprüfung an einer Musikuniversität: € 30,-
Kategorie C:
Abgeschlossene diözesane Kirchenmusikausbildung (Kirchenmusik-C-Prüfung) oder laufende Ausbildung an einem (Diözesan-) Konservatorium oder an einer Musikuniversität, sowie die Ausbildung an einer pädagogischen Akademie: € 25,-
Kategorie D:
Ohne Prüfungsnachweis: € 20,-
Die angeführten Honorarsätze gelten für alle leitenden kirchenmusikalischen Dienste (wie Organisten*innen, Instrumentalist*innen, Ensembleleiter*innen und Chorleiter*innen) bei liturgischen Feiern und bei Proben, unabhängig von ihrer Dauer. Bei Trauungen und Beerdigungen sind gesonderte Vereinbarung zu treffen.
Fahrtkosten:
Eine Vergütung der Fahrtkosten ist vorzusehen.
Honorarverträge:
In beidseitigem Interesse muß der Abschluss eines Honorarvertrages getätigt werden. Durch den Honorarvertrag wird kein Dienstverhältnis begründet, weshalb es ausschließlich Angelegenheit des Honorarempfängers ist, allfällige Steuer- und Versicherungspflichten zu erfüllen. Dem Honorarempfänger ist zur Kenntnis zu bringen, dass er seitens der Pfarre weder sozial- noch unfallversichert ist. Der Auszahlungsmodus richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Honorarvereinbarung (64 KB)