Sakrament der Versöhnung

Menschen sind nicht perfekt, sie machen Fehler. Das ist es, was unsere Menschlichkeit ausmacht. In der Beichte bekennen wir unsere Schuld und erhalten die Zusage: „Deine Sünden sind dir von Gott vergeben!“


Die Beichte, auch Bußsakrament genannt, ist eines der sieben heiligen Sakramente. Jeder gläubige Christ hat Anspruch auf dieses Sakrament.

Vor allem im 19. und 20. Jahrhundert erfuhr die Beichte einen Aufschwung. Den Gläubigen wurde ans Herz gelegt, die Beichte als „Feier der Versöhnung“ zu nutzen, um Versöhnung mit Gott, den Menschen und sich selbst zu erfahren. Deswegen trägt die Beichte auch die Bezeichnung „Sakrament der Versöhnung“.
Der Beichtvater war von Beginn an zu Verschwiegenheit verpflichtet. 

Die Feier des Bußsakraments
Jede Beichte ist nur gültig, wenn fünf Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Gewissenserforschung
  • Reue
  • guter Vorsatz
  • Bekenntnis
  • und Wiedergutmachung.

Zu unterscheiden ist zwischen dem Sündenbekenntnis und der gesamten Spendung des Bußsakraments. Beim Bußsakrament wird die Taufgnade wiederhergestellt, ohne die man das ewige Leben bei Gott nicht erfahren kann.

Die Feier des Bußsakraments kann im privaten oder öffentlichen Bereich erfolgen.

Beichtgelegenheit:

nach Terminvereinbarung mit einem Priester über die Pfarrkanzlei.

 

Bußgottesdienste:

– in der Fastenzeit, im Advent – siehe aktuelle Ankündigungen